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06.12.2010 - dvb-Presseservice

Postbank: Das ändert sich 2011

Was im neuen Jahr auf die Bundesbürger zukommt / Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit im Bereich der Altersvorsorge / Höhere Beiträge für Krankenkassen

Trotz Konjunkturaufschwung und höherer Steuereinnahmen sieht die Bundesregierung im kommenden Jahr kaum Spielraum, die Bundesbürger zu entlasten. Im Gegenteil: Höhere Krankenkassenbeiträge und geringere Sozialleistungen werden die Budgets vieler Haushalte belasten. Aber es gibt auch Lichtblicke: So wird die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen im Bereich der Altersvorsorge verbessert, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung werden in den alten Bundesländern nicht erhöht und die Bafög-Leistungen steigen. Unterm Strich dürften die anstehenden Änderungen aber nur in wenigen Fällen zu mehr Netto in der Haushaltskasse führen. Andererseits zeichnen sich für Beschäftigte in 2011 höhere Lohn- und Gehaltsabschlüsse ab. Auf welche Neuerungen müssen sich Bundesbürger im kommenden Jahr einstellen?

Steueränderungen

Lohnsteuerkarte entfällt

Ab 2011 hat die Lohnsteuerkarte ausgedient. Die Finanzbehörden stellen die Steuererhebung schrittweise auf das elektronische Verfahren Elstam II um. Deshalb erhalten Bürger keine neue Lohnsteuerkarte mehr. Da 2011 als Übergangsjahr dient, in dem die Systemumstellung vorbereitet wird, bleibt die gelbe Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 weiterhin gültig. In der Praxis bedeutet das: Bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gelten die eingetragenen Steuerdaten wie Familienstand, Steuerklasse oder Freibeträge nahtlos weiter. Erfolgt ein Jobwechsel, so nimmt der Arbeitnehmer die gültige Lohnsteuerkarte einfach mit zum neuen Arbeitgeber. Wer im Lauf des Jahres 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, der muss beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Für Auszubildende, die 2011 eine Lehrstelle antreten, gilt eine Sonderregelung: Sie benötigen für das kommende Jahr keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern werden vom Arbeitgeber automatisch in Steuerklasse I eingestuft.

Finanzämter übernehmen volle Zuständigkeit

Eine Neuerung betrifft die Zuständigkeit der Finanzämter: Sie übernehmen ab sofort die Verwaltung für alle steuerrelevanten Daten. Möchte man zum Beispiel für 2011 Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ändern oder neu eintragen lassen, so muss man dies jetzt direkt beim Finanzamt beantragen und nicht mehr wie bisher bei der Gemeindeverwaltung.

Arbeitszimmer wieder abzugsfähig

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2010 das vor drei Jahren ergangene steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers moniert. Die Regierung hat diese Entscheidung nun korrigiert. Künftig können wieder bis zu 1.250 Euro pauschal geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, wie es im Gesetz heißt. Der Bundesrat hat dem Entwurf jetzt zugestimmt. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.

Sozialversicherungsbeiträge

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den alten Bundesländern zeichnet sich eine leichte Entspannung ab: Die Beitragsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bleibt 2011 stabil und die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung sinkt leicht ab. In den neuen Bundesländern steigt die maximale Rentenberechnungsgrenze, die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung vermindert sich adäquat zu den alten Bundesländern.

Konkret: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bleibt unverändert bei 5.500 Euro Monatseinkommen (66.000 Euro im Jahr). Im Osten steigt die Grenze von 4.650 Euro monatlich auf 4.800 Euro (57.600 Euro im Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro pro Monat. Die Verringerung hat Auswirkung auf die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sinkt von 49.950 Euro Jahresverdienst auf 49.500 Euro. Dies entspricht einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.125 Euro.

Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung

Ab Januar steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten.

Zusatzbeitrag

Ab 2011 ändert sich das Procedere: Der Zusatzbeitrag wird künftig einkommensunabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, erhalten Betroffene einen Ausgleich.

Zusatzbeiträge steuerlich absetzbar

Zusatzbeiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind vollständig steuerlich absetzbar. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.9.2010 (BStBl. 2010 I, S. 681) angeordnet, dass Versicherte von den gezahlten Zusatzbeiträgen keinen Abschlag von vier Prozent vorzunehmen brauchen, weil sich aus den Zusatzbeiträgen kein unmittelbarer Anspruch auf Krankengeld ergibt.

Leichterer Wechsel in die private Krankenversicherung

Übersteigt das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Im Jahr 2011 ist dies bereits ab  49.500 Euro Jahresverdienst möglich, da die Verdienstgrenze um 450 Euro sinkt. Dies entspricht einem monatlichen Höchsteinkommen von 4.125 Euro. Neu ist, dass ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich ist, vorausgesetzt das Gehalt liegt auch im kommenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze. Die bisherige Regelung, wonach der PKV-Übertritt erst nach drei aufeinander folgenden Jahren mit Einkommen über der Pflichtgrenze möglich ist, wurde gestrichen.

Altersvorsorge

Abhängig Beschäftigte können seit 2005 einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der anrechenbare Vorsorgeanteil von 60 Prozent auf 100 Prozent an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Für 2011 sind 72 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.400 /28.800 Euro absetzbar. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings kompliziert: Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 72 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 44 Prozent.

Rürup-Rente

Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- bzw. Basis-Rente hohe Steuervorteile erzielen. Ab 2011 sind ähnlich wie bei gesetzlich Rentenversicherten 72 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Rürup-Sparer im kommenden Jahr bis zu 14.400 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Verheiratete genießen den doppelten Betrag. Beispiel: Ein freiberuflich tätiges Ehepaar, das nächstes Jahr insgesamt 24.000 Euro in Rürup-Verträge einzahlt, kann demnach 17.280 Euro beim Fiskus abrechnen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent erzielt das Paar einen Steuerrabatt von 6.912 Euro, zusätzlich entstehen Vorteile beim Solidaritätsbeitrag. Positiv: Der absetzbare Beitragsanteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent des Höchstbetrages von 20.000 Euro je Renten-Sparer an.

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West: 66.000 Euro) können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2011 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei. Für die neuen Bundesländer gilt die gleiche Bemessungsgrenze.

Rentenbeginn verschiebt sich

Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist das Datum 31.12.2011 wichtig: Wer bis dahin eine Riester-, oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren. Bei Neuverträgen ab 2012 ist dies erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ähnliches gilt künftig für private Lebensversicherungen: Nur wenn der Vertrag künftig erst ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, bleibt die Kapitalauszahlung zu 50 Prozent steuerbefreit.

Immobilienerwerb

Grunderwerbsteuer vielerorts teurer

Viele Immobilienkäufer und Bauherren müssen ab kommendem Jahr mit höheren Erwerbskosten rechnen. Grund: Mehrere Bundesländer wollen die Grunderwerbsteuer erhöhen. Betroffen sind die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und Saarland; Schleswig Holstein möchte ab 2013 nachziehen. Die Steuererhöhungen fallen unterschiedlich hoch aus: So steigt im Saarland die Steuer moderat von 3,5 auf 4,0 Prozent. Deutlicher zur Kasse gebeten werden Käufer in Bremen und Niedersachsen, hier sind künftig 4,5 statt 3,5 Prozent fällig. Den größten Sprung macht Brandenburg, das ab nächstem Jahr 5,0 Prozent fordert.  Eine Immobilie in Potsdam, die 400.000 Euro kostet, wird sich dadurch um 6.000 Euro verteuern. Auch Schleswig-Holstein möchte die Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent anheben.

Sozialleistungen

Bafög Erhöhung

Die Bundesregierung beschloss zahlreiche Verbesserungen beim Bafög: Bereits rückwirkend ab 1. Oktober 2010 erhalten Studenten im Schnitt 13 Euro mehr staatliche Unterstützung, weil die Bedarfssätze um zwei Prozent angehoben wurden. Der Förderhöchstbetrag stieg von 648 auf 670 Euro, zudem gibt es jetzt einen pauschalen Zuschlag für Mietkosten. Auch die Freibeträge für Eltern erhöhten sich um drei Prozent. Verheiratete Eltern von Bafög-Empfängern können jetzt gemeinsam bis zu 1.605 Euro verdienen, bislang lag diese Grenze bei 1.555 Euro. Positiv: Studienanfänger über 30 Jahre erhalten ab sofort ebenfalls Bafög, sofern sie ein Master-Studium beginnen. Wechselt ein Student die Fachrichtung aus triftigem Grund und überschreitet deshalb die Regelstudienzeit, kann er künftig weiterhin Bafög erhalten. Negativ: Bafög-Empfänger mit guten Studienleistungen bekommen künftig keinen Nachlass mehr auf ihre Bafög-Schulden.

Minderung Elterngeld

Das Elterngeld für gut verdienende Erwerbstätige wird leicht abgesenkt. Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1.240 Euro vor Geburt des Kindes erhalten Bezugsberechtigte künftig nicht mehr 67 Prozent des letzten Nettolohns als Elterngeld, sondern nur noch 65 Prozent. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleibt unvermindert erhalten.

Wegfall Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Aufgrund stark gestiegener Energiekosten hatte die Bundesregierung zum 1.1.2009 einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in den Leistungskatalog aufgenommen. Da die Energiepreise laut Bundesregierung seither aber zurückgegangen sind, hat die Regierung den Heizzuschuss ab Januar 2011 wieder gestrichen.

Arbeitslosengeld II: Wegfall Rentenversicherung

Ab dem kommenden Jahr entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeiten des Bezugs von ALG II zählen künftig nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern gelten nur noch als Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind wichtig für bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente oder bei Leistungsansprüchen zur medizinischen Rehabilitation. Folge: Die Arbeitsagentur zahlt nunmehr keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, damit ist eine Erhöhung von Rentenansprüchen künftig ausgeschlossen. Auch die Zahlung von Zuschüssen wird eingestellt.

Arbeitslosengeld II: Wegfall Elterngeld

Ab Januar wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet bei Empfang von Arbeitslosengeld II und bei Sozialhilfen nach SGB II. Damit erhalten sozial Schwache praktisch kein Elterngeld mehr.

Auto und Verkehr

Winterreifenpflicht

Die Bundesregierung hatte die Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder bereits beschlossen, der Bundesrat hat der neuen Verordnung jetzt zugestimmt. Straßenfahrzeuge müssen künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung ausgerüstet sein. Bei Missachtung der Vorschrift wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, bei Behinderung des Straßenverkehrs wegen unangemessener Bereifung 80 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrzeugbesitzer einen Punkt in Flensburg.

Führerschein mit 17

Zum 1. Januar wird das begleitete Fahren mit 17 bundesweit eingeführt. Jugendliche können sich dann ab 16-einhalb zur Fahrschule der Klasse B oder BE anmelden, die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann der Jugendliche frühestens einen Monat vor seinem 17. Geburtstag die Fahrprüfung ablegen. Ist die Prüfung bestanden, erhält man eine sogenannte Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist. Ab dem 17. Geburtstag darf der Jugendliche dann in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein, außerdem muss er in die Prüfbescheinigung eingetragen werden – es darf also kein beliebiger Begleiter mitfahren! Ab dem 18. Lebensjahr kann der Fahrneuling dann einen vollwertigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen. Wer unter 18 beim Fahren ohne Begleitperson erwischt wird, der zahlt 150 Euro Bußgeld, kassiert vier Punkte in Flensburg und muss die provisorische Fahrerlaubnis wieder abgeben. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Europaweite Bußgelder

Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten im Inland. Eine Vollstreckung findet ab Bußgeldhöhen von 70 Euro statt. Allerdings werden in diese Grenze auch die Verfahrenskosten eingerechnet, dadurch können auch geringere Bußgelder vollstreckungspflichtig werden.

Steuerbefreiung auf Euro-6-Diesel reduziert

Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Euro-5- oder Euro-6-Norm entfällt ab Januar 2011. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und ab dem neuen Jahr erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Diese Begünstigung ist auf drei Jahre, also bis Ende 2013, beschränkt.




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