Postbank: Was 2010 auf die Bundesbürger zukommt
Neue Regierung – altes Spiel: Zahlreiche Reformen im neuen Jahr
Die neue Bundesregierung hat große Pläne. Einen ersten Teil hat sie bereits in die Tat umgesetzt: So beschloss sie höhere Förderung für Familien und Steuervergünstigungen für Erben. Weitere Entlastungen, etwa durch eine umfassende Steuerreform, stehen allerdings noch in den Sternen. Doch nicht nur die neue Regierung verteilt Geschenke, die bisherige CDU/SPD-Regierung verabschiedete sich ebenfalls mit milliardenschweren Steuervergünstigungen. So ermöglicht das schwarz/rote Bürgerentlastungsgesetz künftig die komplette steuerliche Absetzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Zugleich wurde der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer angehoben und der Verlauf der Steuertarife geglättet. In vielen Fällen bleibt künftig unterm Strich mehr Netto. Auf welche Veränderungen im neuen Jahr müssen sich die Bundesbürger einstellen?
Steuererleichterungen
Volle Krankenkassenbeiträge absetzbar
Ab 2010 greifen Steuerentlastungen von etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr, die noch die alte Bundesregierung beschlossen hat. Wichtigster Punkt darin: Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit
der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Regelung gilt für alle Basis-Tarife in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung, inklusive etwaiger Zusatzbeiträge. Außerdem sind
sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen. Nicht absetzbar ist zusätzlicher Krankenschutz, der über die Basisversorgung hinausgeht. Hierzu zählen Wahl- und Zusatztarife
sowie Zusatzversicherungen, die zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder zusätzlichen Zahnschutz beinhalten. Die Entlastungen werden bereits ab Januar 2010 wirksam, denn sie
fließen in die monatliche Lohnsteuerberechung ein.
Zusätzlicher Vorsorgeaufwand nur noch begrenzt anerkannt
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, sind künftig nur eingeschränkt absetzbar. Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen.
Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge - etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung - bis zur
Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.
Neue Grundfreibeträge
Die Vorgängerregierung hat gleich zweimal den Grundfreibetrag erhöht: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 stieg der Freibetrag, bis zu dem keine Steuern zu zahlen sind, von 7.664 Euro auf 7.834 Euro.
Ehepaare bleiben bis zu einem Einkommen von 15.669 Euro steuerfrei. Eine zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Dann erhöht sich der Grundfreibetrag um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro für
Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare. Zugleich hat der Gesetzgeber die Steuertarife geglättet und damit die kalte Progression gemindert. Bei künftigen Lohnerhöhungen fällt nunmehr die zusätzlich
entstehende Steuerbelastung geringer aus.
Steuerklassenwahl
Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination
IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und
eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner
mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.
Höherer Unterhalt absetzbar
Expartner: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den
geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt
die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an.
Bedürftige Angehörige: Derzeit erkennt das Finanzamt Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten bis zur Höhe von 7.680 Euro pro Jahr an. Ab 2010 steigt dieser Betrag auf
8.004 Euro. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Familienförderung
Höheres Kindergeld
Ein erstes positives Zeichen setzte die neue schwarz/gelbe Bundesregierung mit der Erhöhung des Kindergeldes bzw. der Kinderfreibeträge. Familien sollen um knapp fünf Milliarden Euro entlastet
werden. Dazu wird das Kindergeld pro Kind und Monat ab 2010 um monatlich 20 Euro steigen. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 184 Euro, das dritte Kind 190 Euro. Das vierte und jedes weitere
Kind profitiert künftig von 215 Euro monatlich. Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 7.008 Euro angehoben. Die entsprechenden Gesetzesänderungen befinden sich in Vorbereitung. Die
Anhebung des Grundfreibetrags brachte auch eine Erhöhung der kindergeldunschädlichen Einkünfte für volljährige Sprösslinge. Kindergeld und Kinderfreibeträge sind 2010 erst dann verloren, wenn
Jugendliche über 18 Jahre Einkünfte und Bezüge von über 8.004 Euro jährlich haben.
Etwas vage sind derzeit noch die Aussichten für die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder zu Hause selbst betreuen. Geplant sind hier 150 Euro pro Monat, die entweder als
Bargeld oder Bildungsgutschein ausgezahlt werden sollen.
Sozialversicherungsbeiträge
Steigende Beitragsbemessungsgrenzen
In einer ihrer letzten Amtshandlungen hat die alte Bundesregierung höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen beschlossen. Grundlage dafür ist das gestiegene
Brutto-Arbeitseinkommen im Jahr 2008. Löhne und Gehälter sind vergangenes Jahr um durchschnittlich 2,25 Prozent gestiegen – entsprechend sind die Sozialversicherungswerte anzupassen. Konkret
bedeutet dies:
Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird ab 2010 bundesweit um 100 Euro steigen. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag
dann bei 5.500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4.650 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent müssen Gutverdiener mit einer Mehrbelastung von 9,95 Euro im Monat rechnen. Noch einmal
soviel steuert der Arbeitgeber bei.
Krankenversicherung: Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erhöhte die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich um 75
Euro auf 3.750 Euro pro Monat. Bei unveränderten Beitragssätzen müssen Gutverdiener mit eigenen Zusatzkosten von 5,93 Euro monatlich rechnen, Arbeitgeber zahlen zusätzlich 5,25 Euro.
Versicherungspflichtgrenze: Angehoben wurde zudem die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 2010 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von
4.162,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.050 Euro. Nur wer höhere Einkünfte hat, darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine Privatkasse wechseln.
Altersvorsorge
Höhere Steuerfreibeträge
Rürup-Rente: Die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente steigt 2010 erneut an. Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basis-Versicherungen
(Rürup-Renten) erhöht sich von 68 Prozent im Jahr 2009 auf 70 Prozent im Jahr 2010. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim
Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag
ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können
Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2010 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Riester-Rente: Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuerver-günstigungen hat zwar bereits die Höchststufe erreicht, dennoch wird es 2010 zu Verbesserungen kommen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az.: C-269/07) muss die Bundesregierung die Situation von Ruheständlern mit Wohnsitz im Ausland nachbessern. Bislang mussten Auswanderer die
erhaltenen Riester-Zulagen und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückzahlen, dies ist nun verboten. Wer als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung behalten. Die EU-Kommission hatte gegen die
deutsche Regelung geklagt, weil sie das Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union verletzt sah.
Mit demselben Urteil kippten die Richter auch die Regelung, nach der das mit geförderten Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital nur für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland verwendet
werden darf. In Zukunft dürfen Riester-Sparer in der gesamten EU Wohnungen und Häuser mit öffentlich gefördertem Riesterkapital erwerben.
Verbesserungen brachte das EuGH-Urteil auch für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. Bisher haben nur Beschäftigte Anspruch auf Riester-Förderung, wenn sie in Deutschland wohnen und Steuern
zahlen. Sogenannte Grenzpendler waren nach dieser Regelung vom staatlichen Geldsegen ausgeschlossen. Das Urteil verlangt jetzt, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber in einem
Nachbarland wohnen und dort auch Steuern zahlen, nunmehr ebenfalls in den Genuss der Riester-Rente kommen. Die Bundesregierung will die Vorgaben des EuGH zeitnah in nationales Recht umsetzen.
Beabsichtigte Vorhaben der neuen Regierung
Bildung
Die neue Bundesregierung beabsichtigt, die Bildungsausgaben um insgesamt zwölf Milliarden Euro zu steigern. Konkret geplant ist ein Stipendienprogramm für besonders begabte Studenten. Sie sollen
300 Euro monatlich erhalten – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Für Vorschulkinder soll ein Deutsch-Sprachtest eingeführt werden.
Anreize für Jobsuchende
Union und FDP wollen die Zuverdienstgrenze für Hartz IV-Empfänger deutlich anheben. Dies soll mehr Anreize schaffen, eine volle Arbeitsstelle anzunehmen. Ein konkreter Betrag wurde allerdings
noch nicht genannt. Anders beim sogenannten Schonvermögen: Die nicht antastbaren Altersvorsorge-Rücklagen, die Arbeitslose gebildet haben, sollen von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro
verdreifacht werden. Das Vorsorgekapital muss aber der Nutzungsbeschränkung bis Eintritt in den Ruhestand unterliegen. Zudem soll die selbstgenutzte Immobilie künftig umfassend vor dem Zugriff der
Arbeitsagentur geschützt sein.
Steuerberaterkosten
Im Zuge des Bürokratieabbaus soll die umständliche Aufteilung von Steuerberaterkosten in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten entfallen. Der steuerliche Abzug privater
Steuerberatungskosten soll wieder zugelassen werden.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer für Geschwister, Geschwisterkinder und Betriebserben soll verbessert werden. So ist vorgesehen, die Steuerbelastung für Geschwister und deren Abkömmlinge in der Steuerklasse
II durch einen neuen Steuertarif zu senken. Künftig sollen diese Erben maximal 15 bis 43 Prozent Steuern zahlen. Bislang liegt dieser Satz – nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro – bei 30 bis 50
Prozent. Für Firmenerben sollen die strengen Arbeitsplatzauflagen bei Betriebsfortführung gelockert werden.
Herr Ralf Palm
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