Einigung mit ver.di zum Mitarbeiterschutz
Die Deutsche Postbank AG wird wie geplant ihre gesamte nationale und internationale Zahlungsverkehrsabwicklung bei ihrer Tochter "Betriebs-Center für Banken AG" (BCB) bündeln. Zur noch offenen Frage der Gestaltung der Wechselbedingungen für Mitarbeiter, die in die BCB übergeleitet werden, hat sie in der Nacht zum 6. Juni 2008 mit der Gewerkschaft ver.di Einigkeit erzielt. Danach haben die übergeleiteten Mitarbeiter für den höchst unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der BCB das Recht, zur Postbank zurückzukehren. Das Rückkehrrecht gilt auch, falls die Tätigkeit an einem Standort der BCB aufgegeben wird. Für den Fall, dass die Postbank ihre Mehrheit an der BCB aufgeben sollte, sind ebenfalls Regelungen zum Mitarbeiterschutz getroffen worden.
Die Zusammenführung aller Zahlungsverkehrs-Mitarbeiter in der BCB dient der Vorbereitung auf den vereinheitlichten europäischen Zahlungsverkehrsraum SEPA, in dem die Postbank als einer der größten europäischen Dienstleister für Zahlungsverkehr große Wachstumschancen für sich sieht. Dazu wird sie zum 1. Juli 2008 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Dortmund, Frankfurt, Hamburg, München, Saarbrücken und Bonn am jeweils gleichen Standort in die BCB überleiten. Bereits in der Vergangenheit sind 700 Mitarbeiter der Postbank tarifvertraglich abgesichert in die BCB übergeleitet worden. Auch für sie sind in der erzielten Einigung Regelungen getroffen worden.
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