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22.07.2010 - dvb-Presseservice

Postbank verurteilt: Auch brieflich angekündigte Werbeanrufe sind verboten!

Das OLG Köln hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg die Deutsche Postbank AG verurteilt und ihr verboten, Verbraucher anrufen zu lassen, wenn diese einer telefonischen Kontaktaufnahme nicht zuvor zugestimmt haben und diese zuvor per Brief angekündigt wurde (Urt. v. 12.12.2008, 6 U 41/08). Die Postbank hatte gegen diese Entscheidung zunächst Revision eingelegt, diese aber nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof am 24. Juni 2010 zurück genommen.

„Ihre Meinung zur „Postbank“ ist uns wichtig!“ säuselte das Geldinstitut in einem Schreiben an die Kunden. Daher wolle man in Zusammenarbeit mit einem Marktforschungsinstitut ausgewählte Kunden telefonisch befragen. Wer nicht angerufen werden wollte, sollte dies einer (immerhin kostenlosen) Telefon-Hotline oder per Fax mitteilen.

Die Verbraucherzentrale hielt diese Ankündigung für rechtswidrig. Werbeanrufe sind verboten, auch wenn sie zuvor brieflich angekündigt werden und im Gewand einer Meinungsumfrage daher kommen. Auch sei es dem Kunden nicht zuzumuten, dass er aktiv werden muss, um nicht angerufen zu werden.

Die Postbank wollte an dieser Werbung fest halten. Nach einem rund 3 Jahre währenden Gerichtsverfahren sind nun endlich die Postbank-Kunden vor belästigender Telefonwerbung geschützt.



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