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24.04.2008 - dvb-Presseservice

Prüfer kritisieren Versicherer

Staatliche Aufsicht bezweifelt Erlaubnis zum Versicherungsverkauf in Supermärkten

Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) liegen Informationen vor, nach denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleis­tungsaufsicht (BaFin) den Vertrieb von Versicherungen über Supermärkte und Handelsketten sehr kritisch sieht. Hintergrund ist ein nichtöffentliches BaFin-Schreiben an die Arag, das laut „Handelsblatt“ mit aufsichtsrecht­lichen Maßnahmen droht, falls der Versicherer weiter Versicherungen über Supermärkte verkauft.

Der BVK rief bereits im September 2007 die BaFin an und hatte eine Untersagung des Vertriebs von Kinderunfall-Versicherungen über Penny-Supermärkte gefordert, weil damit gegen das Versicherungsvermittlerrecht verstoßen wurde. „Mit dem jetzt bekannt gewordenen BaFin-Schreiben an die Arag sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung voll bestätigt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die BaFin kritisiert, dass Discounter wie Plus für ihren Versicherungsverkauf von der Arag eine Provision erhalten.

Daher interpretiert der BVK das BaFin-Schreiben dahingehend, dass die staatliche Versicherungsaufsicht den Verkauf von Versicherungen in Su­permärkten als nicht mit dem Gesetz konform sieht. „Auch nach unserem Verständnis missachten Versicherer mit dem Verkauf von Versicherungen über Penny, Plus und Tchibo die umfangreichen Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten, die jeder selbständige Ver­sicherungsvermittler nach dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz erfüllen muss. Eine Beratung kann nun mal in Supermärkten nicht stattfin­den. Das Verkaufspersonal weist keine Sachkundeprüfung zum Ver­sicherungsvermittler auf und ist nicht als solcher bei den Industrie- und Handelskammern registriert. Zudem haben Supermarktverkäufer völlig andere Aufgaben als hochkomplexe Versicherungsverträge zu vermitteln“, führt der BVK-Präsident aus. „Es ist deshalb zu hoffen, dass sich die Ver­sicherer durch das BaFin-Schreiben zukünftig an das Vermittlerrecht hal­ten, das sie ebenso wie der BVK mitgetragen haben.“



Herr Hans-Dieter Schäfer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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