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07.11.2011 - dvb-Presseservice

Präsident des Deutschen Juristentages: Umbruch in der bAV-Beratung – 2. BRBZ-Makler-Konferenz am 04.11.2011 in Köln und 11.11.2011 in München

Zur 2. BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) sind am Freitag der vergangenen Woche wieder zahlreiche Fachbesucher nach Köln gekommen, um sich über eine rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu informieren. Die zentrale Botschaft des Präsidenten des Deutschen Juristentages und Hauptredners der Veranstaltung, Herr Prof. Dr. Martin Henssler, lautete: »Die Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung befindet sich im Umbruch. Nach heutiger Prognose wird sich die Möglichkeit einer gleichzeitigen Registrierung von Maklern als Rentenberater nicht dauerhaft durchsetzen, um das Problem der unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der bAV zu umgehen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschäftigung anwaltlicher Erfüllungsgehilfen als Subunternehmer nicht ausreichend. Die sachgerechte und gesetzeskonforme Lösung liegt dementsprechend in der Kooperation mit dazu befugten Rechtsanwälten und Rentenberatern bei eindeutiger und rechtmäßiger Aufgabenverteilung.«

Im Rahmen der Kölner Konferenz, die von Sebastian Uckermann, Vorsitzender des BRBZ, moderiert wurde, ergaben sich zusammenfassend folgende Ergebnisse:

  • Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch Paragraf 34d Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO) gedeckt.
  • Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder –vertretung anbieten wollen.
  • Versicherungsmakler können für sich das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht in Anspruch nehmen.
  • Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
  • Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.

Diese Ergebnisse waren auch die Quintessenz des Eröffnungsvortrags der Konferenz in Köln, in dem Herr Prof. Dr. Achim Schunder, Schriftleiter „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (NZA) und Berater „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) sowie Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt, herausstellte, dass Finanz- und Rechtsberater in der bAV kooperativ zusammenarbeiten müssten, da Finanzdienstleister keine umfassenden Rechtsberatungsbefugnisse haben. Eine haftungssichere und rechtskonforme bAV-Beratung sei nur möglich, wenn die rechtsberatenden Berufsgruppen daher beteiligt werden.

Zum identischen Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz 2011 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler am Veranstaltungsort München ein. Interessenten, die an der Kölner Konferenz nicht teilnehmen konnten, erhalten somit eine weitere Möglichkeit die Hintergründe zur rechtskonformen bAV-Beratung kennenzulernen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen für die noch begrenzten Teilnehmerplätze in Bezug auf die Veranstaltung in München am 11.11.2011 sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de.

Die »2. BRBZ-Makler-Konferenz 2011« im Überblick:

Thema: Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler

Termin: 11.11.2011 von 13.30 – 17.30 Uhr in München, Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG (Widenmayerstraße 3, 80538 München)

Gebühren: € 79,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Makler und Finanzdienstleister in der bAV-Beratung:

Veranstaltungsmoderation: Sebastian Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführer der Kenston Services GmbH und der Kenston Pension GmbH, Rechtsberatungskanzlei für betriebliche Altersversorgung, in Köln; Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.

Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Niederlassungsleiter der Zeitschriftenredaktion der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt sowie Schriftleiter der »Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA).

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover; Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin; Mitherausgeber des ersten Kommentars zum RDG und zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum RDG und dem Berufsrecht. Vorsitzender der Fachkommission »Berufsrecht« des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).

Andreas Jakob, Betriebswirt für bAV (FH) und Partner »Deutscher bAV Service«. Gerichtlich zugelassener Rentenberater und Geschäftsführer der AETAS GmbH, Rentenberatungskanzlei für Vergütungs- und Versorgungssysteme in Reutlingen/Würzburg. Vorsitzender der Fachkommission »ZWK« (Zeitwertkonten) im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) sowie Mitglied im Kuratorium des BRBZ.

Peter Hartl, IT-Consultant der Kenston Services GmbH und Inhaber des Systemhauses Hartl EDV e. K. Tätigkeitsschwerpunkte: Securitylösungen, Hosting, Softwareentwicklung, Network Engineering, EDV-Sachverständiger. Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.

Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de und www.brbz-akademie.de.