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27.04.2011 - dvb-Presseservice

Präsident des deutschen Juristentages begutachtet die Rechtsberatungskompetenzen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

im Auftrag des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. - Gutachtenvorstellung im Rahmen des 2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung am 27.05.2011 in Köln

Seit rund einem Jahr wird in der Fachwelt eine rechtspolitische und rechtwissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geführt. Vor allem der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistet und herausgearbeitet, dass Finanzdienstleister und Versicherungsmakler über keine abstrakte Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen.

Nachdem sich der größte Teil des Marktes der o. g. Rechtsauffassung angeschlossen hat, beauftragte der BRBZ aktuell nun den Präsidenten des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, mit der Erstellung eines zusammenfassenden Rechtsgutachtens zur beschriebenen Thematik, um eine abschließende Rechtsklarheit für die betroffenen Rechtsanwender darlegen zu können. Die Ergebnisse seines Gutachtens stellt Herr Prof. Dr. Henssler im Rahmen der „2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung“ am 27.05.2011 in Köln vor.

Herr Prof. Dr. Henssler ist in seiner Eigenschaft als bundesweit führender Berufsrechtler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln. Darüber hinaus ist Herr Prof. Dr. Henssler Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.

Gerade durch den „1. BRBZ-Rechtsberatungskongress 2010“ ist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eine Diskussion angestoßen worden, die zu einigen Marktbewegungen geführt hat. So bestätigte die führende Rechtswissenschaft nachhaltig, dass die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV nicht durch § 34d Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO) gedeckt ist, und das die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater bzw. Rechtsanwalt, Rechtsberater und Versicherungsmakler nicht miteinander vereinbar ist. Den finanzberatenden Berufen verbleiben jedoch zahlreiche weitere Beratungskompetenzen hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung. Vor diesem Hintergrund wird den gutachterlichen Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Henssler eine besondere Bedeutung beizumessen sein, um gerade aus Verbraucherschutzgesichtspunkten eine effektive Rechtspflege für die Rechtsanwender und die betroffenen Mandaten aufrechterhalten zu können.

Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung«:
Thema: Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin: 27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.

Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.

Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.

Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.

Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche Stellungnahme: Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.

Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung.«

Prof. Dr. Hanns Prütting,
Professur für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln: Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer.

Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht – Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.

Prof. Dr. Volker Rieble,
Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.

Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung«.

Jens Intemann,
Richter am Niedersächsischen Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/ Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.

Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.

Moderation: Dr. Volker Römermann.

Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie unter:
www.brbz-kongress.de
und www.brbz.de.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.