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16.01.2009 - dvb-Presseservice

Praxisorientierte Argumente des VDVM für Änderungen der VersVermV überzeugten in Berlin

Der Teufel  steckt  im Detail, sagt man. Die VersVermV bildete bekanntermaßen keine Ausnahme. Denn bereits kurz nach Inkrafttreten wurde deutlich, dass die Gesetze  an verschiedenen Stellen an der Praxis der Versicherungsvermittlung vorbei gingen. Stichworte in diesem Zusammenhand sind die Nachhaftungsbegrenzung auf fünf Jahre oder die „Alte-Hasen-Regelung“. Und so begrüßt der VDVM, dass seine Einwände gegen diese wenig alltagstauglichen Regelungen in der geänderten Fassung der VersVermV ihren Niederschlag gefunden haben.

Im Interesse seiner Mitglieder hatte der VDVM sich im Frühjahr vergangenen Jahr wiederholt in Berlin auch für die Änderung des § 5 eingesetzt, der in seiner Erstfassung zu nicht unerheblichen Komplikationen für Personengesellschaften - aber auch für deren Kunden - führte. Und das nicht nur in Haftungsfragen. Dazu Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des VDVM: „Nehmen wir  die GmbH & Co. KG als Beispiel. Während im Geschäftsverkehr mit dem Kunden ausschließlich die GmbH & Co. KG auftritt, sollte im Register nur die Komplementär-GmbH, die als persönlich haftender Gesellschafter der Erlaubnispflicht unterliegt, erfasst werden. Da die Kom­plementär-GmbH aber häufig unter einem ganz anderen Namen firmiert als die KG, hätten Kunden ihren Vermittler im Register nicht gefunden.“

Der Paragraph wurde in dem vom BMWi ausgearbeiteten „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Versicherungsvermittlung und -beratung“ daher modifiziert. Um diesen Passus allerdings wirklich endgültig praxisgerecht zu gestalten, ging es in der VDVM Stellungnahme zum letzten Änderungsentwurf  dann noch darum, den Begriff Personenhandelsgesellschaft vom Singular auf den Plural umzustellen. Wie schon gesagt - der Teufel steckt im Detail!

Die aktuelle Fassung des § 5 sieht nun vor, dass alle Personengesellschaften, in denen ein Eintragungspflichtiger als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, unter seiner Registriernummer mit gespeichert werden.  Die in Kraft getretene Änderung berücksichtigt damit diese nur scheinbar marginale, aber vom VDVM ausdrücklich gewünschte Änderung. Denn nur so kann sicher gestellt werden, dass Kunden „ihren“ Versicherungsmakler auch tatsächlich im Vermittlerregister finden. Wenn Verbraucherschutz - dann richtig.



Herr Dr. Hans-Georg Jenssen
Geschäftsführer
Tel.: 040 / 369820-0
Fax: 040 / 369820-22
E-Mail: info@vdvm.de

VDVM Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
Cremon 33
20457 Hamburg
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