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02.09.2013 - dvb-Presseservice

Praxisschutz für Ärzte - Deutschland nach dem Hochwasser

Die Bedeutung eines ausreichenden Praxisschutzes wurde in den letzten Monaten auch dem einen oder anderen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt vor Augen geführt. Denn mehr als eine ärztliche Praxis war durch die Überschwemmungsereignisse im Süden und Osten Deutschlands betroffen. Teures medizinisches Gerät wurde durch das Wasser beschädigt oder zerstört, und Praxen mussten tagelang geschlossen bleiben.  

Grundlagen der Versicherbarkeit wurden verfeinert

Schon seit 1994 ist es möglich, sich im Rahmen einer Elementarschadenversicherung unter anderem gegen Überschwemmungen abzusichern. Die deutschen Versicherer haben dabei für die Einstufung der zu versichernden Risiken ein Zonierungssystem (ZÜRS) entwickelt. Seit 2001 besteht hierüber die Möglichkeit, Überschwemmungen von Flüssen und Gewässern und das damit einhergehende Ausmaß, in welchem Umfang welche Gebiete betroffen sein könnten, risikogerecht zu bewerten. Bis 2012 wurden in dieses System über 20 Millionen Adresskoordinaten aufgenommen, die Überschwemmungsdaten von über 200 Wasserwirtschaftsämtern eingepflegt und rund 200.000 Fließgewässer integriert.

Mathematik hilft Risiken einzuschätzen

Über dieses System kann heute nahezu jeder Risikoort und damit nahezu jede Arztpraxis einer der vier Gefährdungsklassen (GK) zugeordnet werden. Die jeweilige Gefährdungsklasse gibt hierbei Auskunft, in welchem statistischen Mittel (Periode) ein Risikoort durch ein Hochwasser überschwemmt wird:

GK 4: statistisch einmal in 10 Jahren
GK 3: statistisch einmal in 10 - 50 Jahren
GK 2: statistisch einmal in 50 - 200 Jahren
GK 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre

Von der Versicherungswirtschaft generell als versicherbar gelten hierbei die Gefährdungsklassen 1 – 3. Nur etwa 2,3 Prozent der Gebäude liegen jedoch in den Klassen 3 und 4 (Quelle GDV). Damit kann für über 95 % aller Gebäude Versicherungsschutz grundsätzlich bereitgestellt werden.

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser

Die erneute „Jahrhundertflut“ dieses Sommers zeigt eindrücklich, dass nach den Ereignissen in 2002 diesmal auch große Gebiete der Zonen 1 und 2 betroffen waren. Hier kam es teilweise zu Wasserständen, die es seit 500 Jahren nicht mehr gab und die erheblichen Schaden angerichtet haben.

Besonders brisant ist dabei, dass viele der betroffenen Privatbürger aber auch Praxisinhaber und Unternehmer nicht über den Hochwasserschäden abdeckenden und in den meisten Fällen problemlos möglichen Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. 

Selbst wenn sich die Praxis in den oberen Stockwerken eines Gebäudes befindet, kann es für Ärzte ein teurer Trugschluss sein, sich in Sicherheit zu wiegen. Auch in diesen Fällen kann durch eine Überschwemmung der Zugang zur Praxis für Arzt und Patienten versperrt werden oder sogar die Evakuierung des gesamten Stadtteils zur Schließung der Praxis zwingen.

Bleibt die Praxis geschlossen fallen laufende Kosten wie Darlehen, Miete, Gehälter der Mitarbeiter oder das eigene Einkommen trotzdem weiterhin an. Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz – idealerweise im Rahmen einer Allgefahrendeckung – sind Ärzte auch vor derartigen Folgen geschützt.

Unser Tipp für Vermittler

HDI bietet moderne Sachversicherungskonzepte für Privatversicherte wie auch für Selbstständige, Firmen und Freie Berufe, die auch vor den Folgen von Elementarschäden schützen. Vermittlern empfiehlt die HDI Versicherung daher, ihren Kunden, die noch keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben, die für sie möglichen Optionen zu besprechen.

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