Der Wechsel der Krankenkasse lohnt auch weiterhin. Trotz eines einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 wird es weiterhin Unterschiede in der finanziellen Belastung der Versicherten geben. Das bestätigt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Beschluss zum Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen (AZ L5ER 289/07 KR).
Den Kassen, in diesem Fall der AOK Rheinland-Pfalz mit einem Beitragssatz von 15,5 %, ist es damit untersagt zu behaupten, "dass ab dem Jahr 2009 alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz haben, ohne auf die Möglichkeit kassenindividueller Zusatzbeiträge bzw. Prämienzahlungen (...) hinzuweisen". Denn damit werde, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, "ein für die Wahlentscheidung des Versicherten zugunsten oder zuungunsten einer Krankenkasse wesentlicher Umstand verschwiegen".
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