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20.03.2009 - dvb-Presseservice

Presseinformation zur 10. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung

(30. März bis 1. April 2009, Hotel InterContinental, Berlin Betriebsrenten können der Finanzkrise trotzen

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind unterschiedlich von der Finanzkrise betroffen. Unternehmen, die ihre Pensionsrückstellungen auf externe kapitalgedeckte Pensionsvermögen verlagert haben, spüren den Kursverfall an den Aktienmärkten und müssen bereits Deckungslücken ausgleichen. Die Folgen der Finanzkrise auf die Betriebsrenten greift die 10. Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ (30. März bis 1. April 2009, Berlin) auf. „Unternehmen, die rechtzeitig ihre Versorgungswerke flexibilisiert und risikoarm gestaltet haben, ernten jetzt die Früchte dieser Anstrengungen“, stellt Stefan Oecking (Mercer Deutschland) fest. Die Unternehmen stünden aber auch „vor dem Dilemma einer risikoarmen Gestaltung einerseits und einem gesicherten Ruhestand des Mitarbeiter anderseits“. Gemeinsam mit Herwig Kinzler (Mercer Deutschland) zeigt Oecking, wie ein krisensicherer Pensionsplan gestaltet und wie ein Risikomanagement sinnvoll gesetzt werden kann.

Rentenpolitik

Die Bedeutung einer verlässlichen Alterssicherung betont Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Gemeinsam mit Annelie Buntenbach (Deutscher Gewerkschaftsbund), Alexander Gunkel (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (TU Darmstadt) diskutiert er über die Perspektiven der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge und deren politischen Konsequenzen.

„Die Regelhaftigkeit der Rentenpolitik – und dies gilt auch für Leistungsausweitungen – sollte nicht kurzfristigen konjunkturpolitischen Opportunitäten geopfert werden“, stellt Rürup in seinem Beitrag zum aktuellen Newsletter der Handelsblatt Jahrestagung fest. Der Wirtschaftsweise analysiert die Folgen der Finanzkrise auf die Altersversorgung und betont die Stabilisierung einer einnahmeorientierten Rentenpolitik.

Versorgungsausgleichgesetz

Am 6. März 2009 passierte das Versorgungsausgleichsgesetz den Bundesrat und wird damit ab dem 1. September 2009 in Kraft treten. Das Gesetz regelt nicht nur die Verteilung gesetzlicher Renten- und Pensionsansprüche nach einer Ehescheidung, sondern auch die Aufteilung einer privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Damit kommen auf die Unternehmen Veränderungen bezüglich der Betriebsrentenansprüche von geschiedenen Arbeitnehmern zu. Als Vertreter des Bundesministeriums für Justiz stellt Matthias Schmid die Ziele der Strukturreform des Versorgungsausgleichs vor und geht auf die Rahmenbedingungen für den Ausgleich von Betriebsrenten ein. Hartmut Engbroks (Heubeck AG) zeigt, wie ehezeitbezogene Ausgleichswerte ermittelt werden und wie die Anrechte des Ausgleichspflichtigen gekürzt werden.

Arbeitszeitkonten nach Flexi II

Der dritte Tag der etablierten Jahrestagung zur betrieblichen Altersversorgung greift die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) auf. Neben Praxisbeispielen aus den Wieland-Werken, der Boehringer Ingelheim Pharma und Zeppelin stellt Prof. Dr. Dietmar Wellisch (Universität Hamburg) den Anpassungsbedarf bestehender Zeitwertkontenmodelle vor.

Das Programm ist abrufbar unter: http://www.handelsblatt-bav.de/?pr



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