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12.12.2011 - dvb-Presseservice

Pressemitteilung Aalto Financial Services GmbH

- Branchenspezialist gründet neues Unternehmen. - moderne IT-Infrastruktur. - Einhaltung strengster Datenschutzvorgaben.

Die Aalto Financial Services GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb in Düsseldorf aufgenommen. Das Unternehmen ist auf die Bearbeitung von kleinteiligen Assekuranz-forderungen des Massengeschäfts spezialisiert. Die mit modernsten IT-Systemen etablierten Arbeitsprozesse sind entsprechend effektiv, auf die Bildung von Mengengerüsten ausgerichtet.

Geschäftsführender Gesellschafter des neuen Unternehmens ist Carsten Hofmeister. Der 40-Jährige ist seit mehr als zwei Jahrzehnten in leitenden Positionen im Inkassomarkt tätig und verfügt besonders über ein sehr umfangreiches Expertenwissen in der Bearbeitung von Forderungen aus der Assekuranz.

Die Aalto Financial Services kooperiert sehr eng mit der auf Assekuranzforderungen spezialisierten Anwaltskanzlei Hofmeister aus Düsseldorf. Die Kooperation hat vor allem für Personenversicherer den gewichtigen Vorteil, dass deren offene Forderungen (in der Regel aus rückständigen Beiträgen) in vollständigem Einklang mit den Datenschutzvorgaben des Strafgesetzbuchs (§ 203 StGB) und ohne strafrechtliche Restrisiken für die Versicherer bearbeitet werden können.

„Personenversicherer machen sich strafbar, wenn sie Daten an unberechtigte Dritte, wie zum Beispiel Inkassounternehmen zum Forderungseinzug, weiterleiten. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2010 nochmals hervorgehoben, dass allein das Bestehen einer Personenversicherung schutzwürdig ist“, kommentiert Hofmeister.

„In Zeiten datenschutzrechtlicher Skandale und teurer Imagekampagnen von Versicherern sollten Versicherer deshalb die externe Bearbeitung von schutzwürdigen Daten im Hinblick auf § 203 StGB ohne strafrechtliche Restrisiken abwickeln lassen“, empfiehlt der Geschäftsführer des neuen Branchenspezialisten.

Derzeit praktizierte Hilfskonstrukte im Wege der Auftragsdatenverarbeitung als Lösung des § 203 StGB seien dagegen bei fehlender Einwilligung des Versicherungsnehmers sowohl für den Versicherer als auch den externen Inkassodienstleister keine Lösung. Denn zum einen sei das Inkasso eine klassische Funktionsübertragung von Aufgaben (eben keine Auftragsdatenverarbeitung) zum anderen sei die praktische Umsetzung einer zumindest vertraglich vereinbarten Auftragsdatenverarbeitung an vielen Stellen nicht möglich. Auch sei fraglich, ob der Inkassodienstleister als so genannter berufsmäßiger Gehilfe des Auftraggebers (Versicherers) bei einer Auftragsdatenverarbeitung dem Schuldner (Versicherungsnehmer) gegenüber Inkassokosten berechnen dürfe, so dass sich die Frage stelle, wer denn den Inkassodienstleister eigentlich bezahle, so Hofmeister weiter.

Aus diesen Gründen hat Carsten Hofmeister mit der Aalto Financial Services und der Anwaltskanzlei Hofmeister bewusst ein anderes Konstrukt gewählt, das diesen Konflikt lupenrein auflöst.



Herr Carsten Hofmeister
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 211 / 63 55 98 44
E-Mail: c.hofmeister@aalto-fs.de

Aalto Financial Services GmbH
c/o NORMA KG
Sternstraße 58
40479 Düsseldorf
http://www.aalto-fs.de/