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11.05.2006 - dvb-Presseservice

Private Haftpflichtversicherung verhindert lebenslanges Bezahlen

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." § 823 (1) BGB

Die Haftpflichtversicherung zählt im privaten Bereich zu den wohl wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die aus Schäden entstehen, die Sie verursacht haben. Es kann schnell passieren, daß unabsichtlich etwas zu Bruch geht, auf der Straße ein Unfall passiert oder jemand durch Unachtsamkeit verletzt wird. Sie haften für Ihre Schäden bei Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen, sogar – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen. Unter Umständen haften Sie ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist. Dieses Risiko deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Eine private Haftpflichtversicherung ist somit für jeden sehr empfehlenswert.

Welche Schäden zahlt die Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt nur Leistung für Schäden, die im Alltag üblicherweise auftreten können. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von

Haftpflichtversicherung - Nicht gedeckte Schäden

Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist nicht jedes Risiko ausnahmslos abgedeckt. Die Experten des Allfinanzanbieters Dr. Klein weisen darauf hin, daß im Schadensfall ausgeschlossen sind:

Haftpflichtversicherung - Nicht versicherte Personengruppen

In den folgenden Fällen müssen Sie gesonderten Versicherungsschutz vereinbaren:

Haftpflichtversicherung - Familienschutz inklusive?

Die ganze Familie ist durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Dazu gehören sowohl der Ehepartner als auch volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden.

Single-Tarif
Prüfen Sie, ob ein Single-Tarif für Sie sinnvoll ist (für Alleinerziehende ist der Familientarif notwendig). Beachten Sie dabei, daß ein Single-Tarif nur ein paar Euro günstiger ist. Wenn sich der Single-Status ändert, müßten Sie daran denken, Ihre Haftpflichtversicherung umzustellen.

Was gilt für den Lebenspartner?
Der Lebenspartner kann ebenfalls mit versichert werden, wenn er in der gleichen Wohnung lebt. Die Haftpflichtversicherung gilt auch für nicht-eheliche Lebensgefährten in einer Wohngemeinschaft, solange dies bei Vertragsabschluß der Versicherung mit Namen angezeigt wird. Unter diesen Umständen kann allerdings ein so genannter Single-Tarif nicht weiter geführt werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften spielt das Geschlecht der Partner keine Rolle.

Wie werden Schäden von kleinen Kindern behandelt?
Schäden, die von kleinen Kindern verursacht werden, unterliegen besonderen Bedingungen. Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht schuldfähig und können deshalb nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden; bei Unfällen im Straßenverkehr gilt seit Kurzem das Mindestalter von zehn Jahren. Vorausgesetzt die Eltern dieser Kinder haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen weder die Versicherungsgesellschaft noch die Eltern zahlen.

Die günstigsten Angebote für Ihre Lebenssituation finden Sie unter http://www.drklein.de/privathaftpflicht-versicherung.html



Leiter Unternehmenskommunikation
Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599
E-Mail: volker.bitzer@drklein.de

Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Mühlenbrücke 8
23552 Lübeck
Deutschland
http://www.drklein.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Private-Haftpflichtversicherung-verhindert-lebenslanges-Bezahlen-ps_1266.html