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20.10.2011 - dvb-Presseservice

Private Krankenversicherung: Provisionsexzesse eindämmen

Begrenzung nicht ausreichend

Der Gesetzgeber möchte Provisionsexzesse in der privaten Krankenversicherung nur moderat eindämmen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute beschlossen, dass Vermittler ab April 2012 bis zu neun Monatsbeiträge für den Abschluss bekommen. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), geht das nicht weit genug: „Zu hohe Provisionen dürfen nicht von der Information und Beratung des Verbrauchers ablenken. Wir haben deshalb eine Begrenzung auf sechs Monatsbeiträge gefordert.“

Zudem soll in der Kranken- und Lebensversicherung eine gesetzliche Stornohaftung von fünf Jahren eingeführt werden. Der Vermittler muss die Provision anteilig zurückzahlen, wenn der Kunde in dieser Zeit kündigt oder den Vertrag beitragsfrei stellt. Dabei wird festgelegt, dass die Provision auf die fünf Jahre gleichmäßig verteilt wird. Axel Kleinlein: „Den Vermittlern wird der Anreiz genommen, den Kunden zu einem anderen Versicherer zu locken, um dann erneut Provisionen zu kassieren.“ Immerhin die Hälfte des Neugeschäftes in der privaten Krankenversicherung beruht auf solchen für die Verbraucher nachteiligen Umdeckungen.

Axel Kleinlein: „Fraglich ist, ob die beschlossenen Maßnahmen wirklich dazu führen, die Missstände zu beseitigen. Wir sprechen uns daher für eine Abkehr von der Abschlussprovision hin zur Laufzeitprovision aus.“ Dadurch hätten die Vermittler mehr Motivation, den für den Verbraucher langfristig geeigneten Krankenversicherer und Tarif anzubieten.

Ein Beispiel zeigt, wie hoch die Provisionen heute sind: Will ein Versicherer den Absatz eines bestimmten Tarifes fördern, zahlt er nicht selten 15 Monatsbeiträge und mehr. Das entspricht 6.525 Euro, wenn sich beispielsweise ein 30-jähriger Mann privat krankenversichern will.

Würde der Versicherer sechs Monatsbeiträge an den Vermittler auskehren, wie vom BdV als Höchstgrenze gefordert, bekäme dieser noch immer 2.610 Euro. Bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand von acht Stunden für die Beratung und Vermittlung des Vertrages entspricht dies einem Stundensatz von rund 326 Euro. Axel Kleinlein: „Diese Vergütung erscheint uns mehr als angemessen und grundsätzlich auskömmlich.“ Wird eine ganze Familie versichert, liegt die Provision deutlich höher, der Zeitaufwand nimmt für den Vermittler aber nur moderat zu.



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Versicherungsvermittler verdienen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung stolze Summen. Der BdV fordert eine Deckelung auf sechs Monatsbeiträge. Grafik: BdV