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04.01.2008 - dvb-Presseservice

Private Unfallversicherung zahlt nicht

Einmal mehr um „grobe Fahrlässigkeit” ging es in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Im vorliegenden Fall war ein Policen-Kunde während einer Klettertour verunglückt und dabei derart erheblich verletzt worden, dass er bleibende körperliche Schäden hatte. Deshalb pochte er bei seinem privaten Unfallversicherer auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Assekuranz allerdings verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf „grobe Fahrlässigkeit”. Begründung: Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Versicherungsnehmer offenbar mehr als nur ein wenig angetrunken. Später stellte sich nämlich heraus, dass er 2,7 Promille Alkohol im Blut hatte. Die Weigerung seines Unfallversicherers allerdings wollte der Policen-Kunde nicht akzeptieren und klagte deshalb vor dem OLG der Domstadt. Doch auch dort werteten die Richter den hohen Alkoholpegel als „grobe Fahrlässigkeit” und gaben dem Unfallversicherer unter dem Aktenzeichen 5 W 111/05 Recht.



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Private-Unfallversicherung-zahlt-nicht-ps_7237.html