Anzeige
16.06.2010 - dvb-Presseservice

Privater Autokauf mit Tücken: Wer haftet bei Probefahrt?

Immer mehr haben Lust auf „oben ohne“: Das Cabrio ist schon lange nicht mehr Zweitwagen. Wer mit den ersten Sonnenstrahlen zum Autokauf aufbricht, sollte einige prinzipielle Voraussetzungen beachten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Seien Sie vorsichtig bei der Probefahrt. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, kann der Verkäufer den Interessenten zur Kasse bitten, falls es Dellen gibt.“

Findet die Probefahrt dagegen bei einem Händler statt, ist das Fahrzeug meistens vollkaskoversichert. Damit besteht für den möglichen Käufer nicht die Gefahr, dass er für einen Schaden am Auto haften muss. Das gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Bei Privatkäufen gibt es einige Besonderheiten bei der Probefahrt: Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden. Kratzer oder Dellen am Probefahrzeug sind ein Fall für die Vollkasko; für die mögliche Selbstbeteiligung und Höherstufung ist der Probefahrer verantwortlich. Lilo Blunck: „Das kann ein teures Vergnügen werden.“ Und falls eine Vollkasko gar nicht besteht, wird es noch unangenehmer: Der Kaufinteressent muss dann den Fahrzeugschaden selbst bezahlen.

Beim Kauf von Privat übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung automatisch mit. Er kann sie sogar weiterführen. Die BdV-Chefin: „Aber Achtung: Immer prüfen, ob es nicht bessere Angebote gibt.“ Wer einen Versicherer seiner Wahl bevorzugt, besorgt sich dessen elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Zulassungsstelle erledigt den Rest. Die alte Police wird deaktiviert und der neue Vertrag beginnt zu laufen.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de



Aufgepasst beim privaten Autokauf - schon die Probefahrt kann teuer werden. Foto: BdV/Dreyling