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16.04.2007 - dvb-Presseservice

Privater Umweg gefährdet gesetzlichen Unfallschutz

(OVB) Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz gesetzlichen Unfallversicherung nur während ihrer Arbeitszeit sowie auf dem Weg ins Büro bzw. zur Werkbank und auch zurück. Ein Unfall aber während eines privaten Abstechers kann fatale Folgen haben. Dies zeigt ein Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 2 U 23/03. Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin jeden Tag mit ihrem Auto zur Firma gefahren. Einmal parkte sie ihren Wagen, stieg aus und ging zu Fuß, um noch private Besorgungen zu machen. Da passierte das Unglück, sie wurde beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren. Die gesetzliche Unfallversicherung, von der die verletzte Arbeitnehmerin finanzielle Leistungen forderte, winkte jedoch ab. Begründung: Der Unfall sei während eines privaten Abstechers passiert. Und solche Extratouren stünden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das stimmt, entschied das Bundessozialgericht in letzter Instanz, und erteilte der Klägerin ebenfalls eine Abfuhr. Ausweg ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Die leistet rund um die Uhr, also auch außerhalb des Arbeitsplatzes sowie an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs.



Frau Antje Schweitzer
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