Pro Generika begrüßt EU-Pharmapaket unter Vorbehalt / Patienteninformation darf nicht als Werbung missbraucht werden
"Dieses Paket ist weder für die Industrie noch für die Verbraucher ein
Weihnachtsgeschenk" sagte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes
Pro Generika zum so genannten Pharmapaket von EU-Kommissar Verheugen.
Pro Generika unterstützt zwar den Vorschlag der EU-Kommission, die
Anforderungen für Patienteninformationen über verschreibungspflichtige
Arzneimittel gemeinschaftsweit zu harmonisieren. "Wir teilen auch den Ansatz der
EU-Kommission, der Bevölkerung den Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen
über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erleichtern. Wir stimmen mit der
Kommission zudem darin überein, dass die zusätzlichen Informationen objektiv und
werbefrei sein müssen. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss
auch in Zukunft verboten sein", so Schmidt weiter.
Die dringend
notwendige Verbesserung der Information der Patienten über ihre Arzneimittel
darf nicht für Marketingmaßnahmen missbraucht werden, bei denen der Verbraucher
über vermeintlich werbefreie objektive Informationen dahin gelenkt wird, seinen
Arzt zur Verordnung eines bestimmten Arzneimittels zu drängen.
Pro
Generika hält den von der Kommission vorgeschlagenen Weg, dass Hersteller die
Öffentlichkeit mit "Mehrinformationen" über verschreibungspflichtige
Arzneimittel versorgen, für einen Irrweg. Die vorgesehene Genehmigungspflicht
für diese Informationen hätte nämlich zwangsläufig neuen Bürokratismus zur
Folge. Denn bei der Beurteilung der Frage, ob die Aussage eines Herstellers über
ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel objektiv und werbefrei sei, verbotene
Werbebotschaften enthalte oder als Werbung benutzt werde, seien divergierende
Auffassungen vorprogrammiert. Das letzte Wort in diesen Auseinandersetzungen
hätten die Gerichte.
"Solche Streitigkeiten sollten wir uns von
vornherein schenken. Zumal es bis heute nicht gelungen ist, Sachaussagen und
Werbung sauber und systematisch voneinander zu trennen. Die am wenigsten
manipulationsanfällige Lösung besteht darin, dass "Mehrinformationen über
verschreibungspflichtige Arzneimittel von kompetenten, neutralen und
herstellerunabhängigen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden
wir in den nun einsetzenden parlamentarischen Beratungen über das Pharmapaket
eintreten", kündigte Schmidt an.
Pro Generika begrüßt prinzipiell die
Kommissionsvorschläge zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und zum Kampf
gegen Arzneimittelfälschungen, die eine stärkere Kontrolle der Vertriebswege
vorsehen. "Das Kind darf aber nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Die beabsichtigte
Einführung eines Sicherheitssiegels darf z.B. nicht dazu führen, dass der
Wirkstoffimport aus Staaten außerhalb der EU erschwert oder verhindert wird.
Darüber hinaus darf die Arzneimittelversorgung nicht durch überzogene
Sicherheitsmaßnahmen unnötig verteuert werden.
Der Kommissionsvorschlag
weist eine zentrale Schwachstelle auf: Er erwähnt den Internethandel mit
gefälschten Arzneimitteln nicht einmal mit einem Wort. Gerade aus obskuren
Internetapotheken stammen aber die meisten gefälschten Arzneimittel, die in die
EU gelangen. Arzneimittelfälschungen können nicht allein durch technische Mittel
verhindert werden. Wer Arzneimittelfälschungen wirksam bekämpfen will, muss vor
allem den illegalen und unzertifizierten europa- und weltweit agierenden
Internetapotheken das Handwerk legen.
Gefälscht werden vor allem
hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel und Lifestyle-Arzneimittel, während
die preisgünstigen Generika für Arzneimittelfälscher nicht attraktiv sind. Die
finanziellen Belastungen, die mit der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
verbunden sind, weist die EU-Kommission zu Recht primär den Herstellern der
teuren "fälschungsanfälligen" Arzneimittel zu", schloss Schmidt.
Herr Thomas Porstner
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