Pro Generika begrüßt Kritik der EU-Kommission an missbräuchlicher Ausnutzung und Ausweitung von Arzneimittelpatenten
Zu dem heute von der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes vorgestellten
Zwischenbericht der Pharma-Sektorenuntersuchung sagte Peter Schmidt,
Geschäftsführer der des Branchenverbandes Pro Generika:
"Das
Arzneimittel-Patentsystem ist ein komplexer und integraler Teil der
Gesundheitswirtschaft. Die Mitgliedsunternehmen von Pro Generika respektieren
geistiges Eigentum und die Patentrechte daran ohne Wenn und Aber. Sie sehen
allerdings mit großer Sorge, dass Originatoren nicht zuletzt wegen stockenden
Nachschubs an innovativen Produkten mit allen Mitteln versuchen, ihre Patente
auszuweiten und zu schützen. Sie schrecken dabei auch vor offensichtlichem
Rechtmissbrauch nicht zurück. Diesen Auswüchsen tritt die EU-Kommission zu
Recht entgegen.
Die Anzahl echter Innovationen nimmt ab, patentiert
werden immer öfter Neuerungen mit geringer Erfindungshöhe. Generikahersteller
greifen diese "schwachen Patente" mit Erfolg verstärkt an. Ihre Ausgaben für
Patentrechtsverfahren werden in den nächsten Jahren daher weiter steigen. Der
Missbrauch von Patentrechten kann und darf nicht hingenommen werden. Er schadet
sowohl der Wirtschaft als auch den Krankenkassen und Beitragszahlern", so Peter
Schmidt weiter.
"Die europaweit zunehmende Patentflut auf niedrigem
Qualitätsniveau mündet zwangsläufig in Streitfragen. Die in Deutschland
festgelegte Trennung zwischen Patentverletzungs- und Einspruchsverfahren fördert
und begünstigt strukturell den Wettbewerbs beschränkenden Missbrauch von
Patenten", betonte Schmidt. Musterbeispiel für daraus resultierende
Fehlentwicklungen sind Fälle, in denen Generikahersteller wegen vermeintlicher
Patentverletzungen verurteilt wurden, obwohl parallel Einspruchs- bzw.
Patent-Nichtigkeitsverfahren anhängig waren, die zur Vernichtung eben dieser
Patente führten.
"Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung
über Einsprüche oder Nichtigkeitsklage vergehen mehrere Jahre. In dieser Zeit
können Generika nicht auf den Markt gebracht werden. Die wirtschaftlichen
Schäden, die dadurch entstehen, können Millionenhöhe erreichen. Sie sind auch
durch die spätere Kassation des Patents nicht wieder gut zu machen. Pro Generika
fordert deshalb auch im Interesse der gesetzlichen Krankenversicherung, Prozesse
wegen einer Patentverletzung bei parallelen Einspruchs- oder
Nichtigkeitsverfahren auszusetzen.
Die Lektüre der meisten
Patentschriften ist ohne ein Studium der Kryptologie nicht möglich.
Verständliche Patentschriften erhöhen ihre Transparenz und zeichnen ein starkes
Patent aus. Sie dokumentieren aus sich heraus die erfinderische Höhe und die
Neuartigkeit der Erfindung. Nicht alles, was neu ist, stellt eine Erfindung dar.
Denn viele "Innovationen" gehen nicht über den längst bekannten Stand von
Wissenschaft und Technik hinaus. So manche "Erfindung" stellt vielmehr eine
bloße Weiterentwicklung dar. So ist ein Pflaster, das einen bereits bekannten
und auf dem Markt befindlichen Wirkstoff freisetzt, zwar neu, aber nicht
erfinderisch. Denn der Wirkstoff ist und bleibt derselbe wie in der zuvor
vermarkteten Darreichungsform (z.B. einer Tablette). Die Zeche für diese
fragwürdige Patentierungs- und Preispolitik von Originatoren zahlen die
Krankenkassen", betonte Schmidt.
"Eine beliebte Strategie von
Originatoren besteht darin, Wirkstoffpatente durch Verfahrenspatente zu
flankieren und abzusichern. Gerade diese Verfahrenspatente weisen eine niedrige
Erfindungshöhe auf. Pro Generika verlangt, dass solche Patente in Zukunft nur
nach einer positiven volkswirtschaftliche Folgekostenbeurteilung erteilt werden.
Es werden immer weniger neuartige Wirkstoffe patentiert. Gleichzeitig steigt die
Anzahl der Patentanmeldungen. Wirkliche Innovation sieht anders aus", schloss
Schmidt.
Herr Peter Schmidt
Geschäftsführer
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E-Mail: info@progenerika.de
Pro Generika e.V.
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