Anzeige
31.01.2006 - dvb-Presseservice

Probleme bei Abbuchung der Sozialbeiträge bei Arbeitgebern werden umgehend behoben

Die gesetzlichen Krankenkassen werden kurzfristig mit den Arbeitgebern Kontakt aufnehmen, bei denen im Januar 2006 Abbuchungen für Sozialbeiträge vorgenommen wurden, obwohl sie einen so genannten "Null-Beitragsnachweis" abgegeben hatten. Es wird sichergestellt, dass den Arbeitgebern durch die Rückbelastung der irrtümlich abgebuchten Beiträge keine Kosten entstehen. Die Krankenkassen weisen darauf hin, dass die technischen Probleme, die wegen einer neuen gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit der Beiträge entstanden sind, so schnell wie möglich behoben werden. Die Krankenkassen, die mit T-Systems zusammenarbeiten, haben bereits Gespräche mit dem Anbieter geführt, um eine umgehende Weiterleitung der Beitragsnachweise künftig zu gewährleisten.  

Zum Hintergrund: Unternehmen müssen ihre Sozialbeiträge seit 2006 per Gesetz am drittletzten Bankarbeitstag an die Krankenkassen überweisen und nicht erst – wie in der Vergangenheit – Mitte des Folgemonats. Um daraus resultierende Liquiditätsbelastungen abzumildern, dürfen die Arbeitgeber die Beitragszahlung für Januar 2006 über die kommenden sechs Monate verteilen. Dafür mussten die Arbeitgeber einen so genannten "Null-Beitragsnachweis" bei den Krankenkassen abgeben. Weil ein Großteil der Arbeitgeber diese Beitragsnachweise zeitgleich an 2-3 Tagen an die Krankenkassen, bzw. T-Systems übermittelt haben, ist es zu einem „Stau“ bei den technischen Annahmestellen gekommen.



Verbandspolitik - Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit
Frau Ursula Houari
Tel.: 0 22 41 / 1 08-2 98
Fax: 0 22 41 / 1 08-4 69
E-Mail: presse@vdak-aev.de

Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Deutschland
www.vdak-aev.de

Download

Probleme bei Abbuchung der Sozialbeiträge.doc (26,62 kb)  Herunterladen