Prof. Dr. Achim Schunder neues Vorstandsmitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) – PD Dr. Wolfram Türschmann Ehrenvorsitzender
Im Rahmen der notwendig gewordenen außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) am 02.12.2011 in Köln ist Herr Prof. Dr. Achim Schunder, Niederlassungsleiter der Zeitschriftenredaktion der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt und Schriftleiter der „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“, einstimmig als neuer 2. Vorsitzender des Vorstandes des BRBZ bestätigt worden. Die Wahl war notwendig geworden, weil der bisherige 2. Vorsitzender des BRBZ, Herr PD Dr. Wolfram Türschmann, aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt hat.
In Zusammenarbeit mit dem 1. Vorsitzenden des BRBZ Herr Sebastian Uckermann wird Herr Prof. Dr. Schunder u.a. die Repräsentation des BRBZ in der Öffentlichkeit wahrnehmen. Durch den BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler-Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung hat der BRBZ seine marktführende Stellung in diesem Bereich untermauert.
Durch die Medienpartnerschaft zwischen der „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (NZA) und dem BRBZ im Rahmen des BRBZ-Rechtsberatungskongresses und der BRBZ-Makler-Konferenz hat sich die Zusammenarbeit zwischen Herr Prof. Dr. Schunder und dem BRBZ bereits auf höchstem Niveau etabliert. Nicht zuletzt durch diese Zusammenarbeit hat sich der BRBZ-Rechtsberatungskongress in den vergangenen Jahren als Pflichtveranstaltung in diesem Themenbereich in Deutschland etabliert.
Die Neuformierung des Vorstandes des BRBZ war notwendig geworden, da der bisherige 2. Vorsitzende Herr PD Dr. Wolfram Türschmann aus gesundheitlichen Gründen beruflich etwas kürzer treten muss. Als Gründungsmitglied des BRBZ hat sich Herr Dr. Türschmann überragende Verdienste rund um den BRBZ erworben. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist er sodann auch zum Ehrenvorsitzenden des BRBZ auf Lebenszeit berufen worden.
Sebastian
Uckermann, 1. Vorsitzender des BRBZ, erklärte hierzu: »Wir freuen uns, mit
Herrn Prof. Dr. Schunder einen anerkannten Fachmann für das Recht der
betrieblichen Altersversorgung einschl. der zugehörigen
berufsrechtlichen Fragestellungen für eine verantwortliche Position im BRBZ
gewonnen zu haben. Aufgrund
seiner Expertise und praktischen Erfahrung wird er für den BRBZ einen
wertvollen Beitrag bei der
Verfolgung der Strategie einer hochwertigen Kompetenzgewinnung zur Optimierung der
Verbandsaktivitäten leisten können.«
Prof. Dr. Achim Schunder:
»Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf die Tätigkeit
als 2. Vorsitzender des BRBZ. Der BRBZ hat als berufsrechtlicher Fachverband in
den letzten Jahren
im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eine enorme Aufklärungsarbeit
geleistet. Insbesondere bei
den berufsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung
hat er sich dabei eine Alleinstellung erarbeitet. Es ist dem BRBZ gelungen, den Markt und die
Rechtsberater für diese berufsrechtlichen Fragestellungen zu sensibilisieren
und den rechtsberatenden Berufsgruppen so bislang
vernachlässigte Betätigungsfelder aufzuzeigen.«
Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de
Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de
Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)
Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und
-sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und
Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.
Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung.
Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de und www.brbz-akademie.de.