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12.11.2007 - dvb-Presseservice

Provinzial zieht Reformpunkt für ihre Kunden vor

Günstigere Regelung gilt für den Schadensfall für 1,5 Millionen Kunden / „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ aufgehoben / Neues Grundgesetz für Versicherungsverträge tritt 2008 in Kraft

Düsseldorf, November 2007. Für Neukunden von Versicherungen gilt ab 1. Januar 2008 eine neue gesetzliche Grundlage für ihre Verträge. Für alle vor diesem Datum abgeschlossenen Versicherungsverträge tritt die Regelung offiziell ab 2009 in Kraft. Die Provinzial Rheinland setzt traditionell auf Kundennähe und damit verbunden auf eine schnelle und unbürokratische Schadensbearbeitung. Deshalb wird das Unternehmen bei der Regulierung von Schadensfällen nicht zwischen Neu- und Bestandskunden differenzieren. Ab 2008 verzichtet die Provinzial Rheinland auch für bereits heute laufende Verträge auf das so genannte „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ und zieht damit eine wesentliche Verbesserung für Bestandskunden vor.

Die Leistungspflicht der Versicherer entfiel nach diesem Prinzip immer in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeigeführt oder gegen ihn obliegende Pflichten verstoßen hat – beispielsweise sein Haus in Brand geraten ist, weil er die Kerzen des Adventskranzes nicht gelöscht hat, bevor er das Haus verließ. Nach dem neuen Gesetz wird je nach Grad des Verschuldens reguliert (Quotelungsregelung). „Wir wünschen keinem Kunden einen Schadensfall. Sollte aber ein langjähriger Kunde unachtsam sein und grob fahrlässig handeln, werden wir ihn 12 Monate vor in Kraft treten der neuen Norm nach der Quotelungsregel behandeln.“, unterstreicht Ulrich Jansen, Vorsitzender des Vorstands der Provinzial Rheinland. In der Kfz-Versicherung hat die Provinzial bereits seit Anfang des Jahres für Neuverträge grundsätzlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet und reguliert hier sogar über die neuen Anforderungen hinaus.

„Wir als serviceorientierter Versicherer mit einem qualifizierten und flächendeckend aktivem Außendienst begrüßen das neue Recht. Es war nach dieser langen Zeit auch fällig,“ sagt Jansen weiter, „aber wir wollen mit der Umsetzung dieser verbraucherfreundlichen Quotelungsregelung nicht warten.“ So können nicht nur die neuen Sachversicherungs-Kunden der Provinzial ab 2008 sicher sein, dass sie bei grob fahrlässigem Verhalten im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht automatisch verlieren. Wirksam ist das für über 1,5 Millionen Kunden des öffentlichen Versicherers im Rheinland für alle bestehenden Verträge in der Schaden- und Unfallversicherung, also unter anderem über 700.000 Kfz-Versicherungen und über 600.000 Wohngebäudeversicherungen.

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) löst ab 1. Januar 2008 die aus dem Jahre 1908 stammende Gesetzesgrundlage ab. Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Das neue, gründlich überarbeitete Gesetz stärkt die Rechte der Verbraucher und schafft transparentere Grundlagen.

VVG-Reform 2008: Einige Änderungen im Überblick

Widerruf: Versicherungsnehmer dürfen künftig ohne Angabe von Gründen Versicherungsverträge widerrufen – bei Lebensversicherungen bis 30 Tage nach Abschluss, bei allen anderen innerhalb von 14 Tagen.

Informations- und Dokumentationspflicht: Versicherer oder Vermittler müssen ihre Kunden vor Abschluss einer Versicherung umfassend beraten und dieses Gespräch schriftlich dokumentieren. Tun sie das nicht oder nicht umfassend genug, hat der Kunde gegebenenfalls ein Schadensersatzrecht. (Umgesetzt mit dem EU-Vermittlergesetz seit Mai 2007)

Entfall des Policenmodells: Dem Kunden müssen alle Vertragsbestimmungen vor Abschluss eines Versicherungs­vertrages bekannt sein – inklusive aller Kosten. Damit entfällt das Policenmodell, bei dem der Versicherungsnehmer erst mit der Zusendung der Versicherungspolice auch das „Kleingedruckte“ zu sehen bekommt.

Entfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips: Eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bedeutet nicht mehr einen kompletten Ausschluss von der Versicherungsleistung. Nach der neuen Quotenregelung darf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit nur entsprechend der Schwere des jeweiligen Verschuldens erfolgen.

Modellrechnungen in Leben: Vor dem Vertragsabschluss muss der Kunde in drei Modellrechnungen darüber informiert werden, welche Beiträge am Ende der Versicherungszeit in etwa ausgezahlt werden.



Herr Wolfgang Eck
Tel.: 0211 978-29-22
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E-Mail: presse@provinzial.com

Provinzial Rheinland Versicherungen
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Die Provinzial Rheinland gehört zu den führenden deutschen Versicherungsunternehmen und ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet. Rund 2.000 fest angestellte Mitarbeiter in der Zentrale und 2.500 Versicherungsfachleute in 650 Geschäftsstellen sowie 46 im Versicherungsgeschäft aktive Sparkassen engagieren sich für circa zwei Millionen Kunden in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln, Koblenz und Trier.

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