Anzeige
25.10.2011 - dvb-Presseservice

Provisionsabgabeverbot fällt

Weitergabe an Kunden möglich

Versicherungsvermittler dürfen ihre Provision jetzt an ihre Kunden weitergeben. Das hat heute das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden (Az. 9 K 105/11.F). Zuvor hatte ein Fondsvermittler gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung geklagt. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV): „Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot. Die Verbraucher können nun von mehr Wettbewerb profitieren.“

Besondere Bedeutung hat das Urteil für die private Krankenversicherung und Altersvorsorgeverträge. Denn hier werden die höchsten Provisionen gezahlt. Nach Erfahrungen des BdV ist es gängige Praxis, dass die Vermittler bereits heute trotz des Verbotes mit einer Beteiligung locken. Axel Kleinlein: „Verbraucher sollten ihre Entscheidung für eine Versicherung aber keinesfalls davon abhängig machen, wie viel sie von der Provision bekommen. Wichtiger ist, dass das Kleingedruckte und der Beitrag stimmen.“

Das Verbot ist ein Relikt aus der NS-Zeit und einmalig in Europa. Da es den Preiswettbewerb einschränkt, ist es nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Durch den Wegfall dürften Nettotarife – also Tarife, die ohne Kosten für den Vermittler kalkuliert sind – und damit auch die Honorarberatung gefördert werden. Axel Kleinlein: „Wir erwarten eine für Verbraucher positive Entwicklung. Die Beratung und nicht der Abschluss muss im Vordergrund stehen.“

Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V.
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de