Druckversion
Anzeige
20.03.2008 - dvb-Presseservice

Prozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall:

Versicherungskammer Bayern leistete Schadenersatz unabhängig vom Strafverfahren

Auf die heutige Berichterstattung zum Prozess um den Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall, in denen unter anderem von geheimen Vereinbarungen mit den Opfern die Rede ist, nimmt die Versicherungskammer Bayern wie folgt Stellung:

Der zivilrechtliche Schadenersatz zugunsten der Opfer und Angehörigen des Unglücks von Bad Reichenhall wurde durch die Versicherungskammer Bayern vor und unabhängig vom Strafverfahren geleistet. Die Haftung der Stadt Bad Reichenhall bestand nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch ohne persönliches Verschulden einzelner Personen. Die Leistungen der Versicherungskammer Bayern erfolgten ohne jede Bedingung, insbesondere in Bezug auf das Strafverfahren. Sie wurden nach der individuellen Verletzung und dem im Einzelfall entstandenen Schaden nach Recht und Gesetz schnellstmöglich erbracht.



Frau Claudia Scheerer
Unternehmenskommunikation/ Kranken- und Reiseversicherung
Tel.: (089) 2160 - 3050
Fax: (089) 2160 - 3009
E-Mail: presse@vkb.de

Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
http://www.vkb.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer Beitragseinnahmen von 5,66 Mrd. Euro (vorläufig) und beschäftigte rund 6.500 Mitarbeiter. Das Unternehmen zahlt seinen Kunden pro Tag rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Pro Arbeitsstunde werden über 1.500 Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Prozess-um-Eishalleneinsturz-in-Bad-Reichenhall-ps_8570.html