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15.11.2007 - dvb-Presseservice

Rückerstattung von SV-Beiträgen zukünftig nur noch für 4 Jahre

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Wird bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung festgestellt, dass der Betroffene nicht abhängig beschäftigt ist und somit seit Jahren nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, so können die zu Unrecht entrichteten Beiträge zurückgefordert werden. Während für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung grundsätzlich schon die vierjährige Verjährungsfrist gilt, haben bisher die Rentenversicherungsträger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Einzelfall für viele Jahre rückwirkend erstattet.

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ auf diese Ungleichbehandlung und wohl auch auf die leeren Kassen der Rentenversicherungsträger reagiert und eine entsprechende Anpassung vorgesehen.

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen für vier Jahre

Künftig sollen zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung nach Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist als zu Recht entrichtete Beiträge gelten und nicht mehr erstattet werden können. Die Beiträge bleiben dann als solche erhalten und erhöhen die Rentenansprüche des Versicherten.

Die Regelung soll am 01.01.2008 in Kraft treten, so dass ab dann Beiträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nur noch für die letzten vier Jahre und das laufende Kalenderjahr zurückgefordert werden können. Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf am 08.11.2007 bereits zugestimmt.

Bedeutung für die Praxis

Die Kürzung der erstattungsfähigen Beiträge betrifft insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und sonstige mitarbeitende Familienangehörige, die ggf. schon jahrelang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet gewesen zu sein.

Wir empfehlen Ihnen, ausstehende Überprüfungen des sozialversicherungsrechtlichen Status unbedingt noch in diesem Jahr einzuleiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei (Details unter www.febs-consulting.de).



Herr Dirk Neidhardt
Tel.: 089-43607393
Fax: 089-43607377
E-Mail: dirk.neidhardt@febs-consulting.de

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