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19.12.2005 - dvb-Presseservice

Rückzahlung des Liquiditätsdarlehens

Die Deutsche Rentenversicherung musste zur Rentenzahlung Ende November 2005 von der gesetzlichen Regelung einer Bundesgarantie Gebrauch machen und einen Betrag von 900 Mio. Euro als Liquiditätshilfe vom Bund anfordern. Eine Vorziehung von regulären Bundeszuschüssen war nicht mehr möglich, da die im Bundeshaushalt dafür vorgesehenen Beträge ausgeschöpft waren.
 
Nach der gesetzlichen Regelung ist die Liquiditätshilfe zurückzuzahlen, sobald in der Rentenversicherung Mittel vorhanden sind, die nicht unmittelbar zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigt werden.
 
Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Deutsche Rentenversicherung nachgekommen, indem die Liquiditätshilfe in drei Teilbeträgen - der letzte am 15. Dezember 2005 - aus den Beitragseingängen des Dezembers zurückgezahlt wurde.
 
Für den weiteren Jahresverlauf werden keine weiteren Mittel des Bundes benötigt.



Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
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Deutschland
http://www.deutsche-rentenversicherung.de