Anzeige
11.01.2007 - dvb-Presseservice

Rürup-Rente: Immer mehr Produkte sind vererbbar

Viele Versicherer haben ihre Produkte bei der Basisrente („Rürup-Rente“) weiterentwickelt und schließen mittlerweile eine Vererbbarkeit ein.

Bei der Basisrente gibt es immer mehr Angebote, die vererbbar sind. Denn anders als oftmals behauptet, bietet das Alterseinkünftegesetz die Möglichkeit, Hinterbliebene im Rahmen der Basisrente abzusichern.

Anspruch auf eine Leistung im Todesfall haben bei der „Rürup-Rente“ grundsätzlich nur die Ehegatten des Versicherten sowie dessen Kinder. Im Falle des Ehegatten muss die Auszahlung immer in Form einer Rente bis zum Lebensende erfolgen, beim Nachwuchs solange Anspruch auf Kindergeld besteht – also in der Regel bis zum 27. Lebensjahr.

Stirbt der Versicherte in der Ansparphase, bekommt der Hinterbliebene das bis zu diesem Zeitpunkt in dem Vertrag angesammelte Vermögen oder eine vereinbarte Todesfallsumme verrentet. Für die Zeit nach Rentenbeginn kann der Versicherte eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Die Höhe der Rente errechnet sich aus der Differenz des Betrags, der für den garantierten Zeitraum gebildet wurde, und den bereits geleisteten Zahlungen. Alternativ können die Kunden bei den meisten Angeboten eine Witwen- und Waisenrente vereinbaren. In diesem Fall zahlt der Versicherer einen festgelegten Prozentsatz der Altersrente an die Hinterbliebenen.

„Die Basisrente ist wegen der steuerlichen Förderung ein attraktives Produkt für die Grundabsicherung im Alter“, sagt MLP-Vorstand Gerhard Frieg. „Die zunehmende Anzahl von Angeboten mit integriertem Hinterbliebenenschutz wird die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter erhöhen.“

Bei Basisrenten, die keinen Hinterbliebenenschutz integrieren, gehen die eingezahlten Beiträge im Todesfall an die Versichertengemeinschaft über – und erhöhen damit die Rendite derjenigen, die eine Rente beziehen.

Wer keine Kinder hat und nicht verheiratet ist, aber das Vermögen aus einer Basisrente im Todesfall beispielsweise dem Lebenspartner vererben möchte, kann dies über eine gesonderte Risikolebensversicherung darstellen. Sie sollte mit einer steigenden Versicherungssumme ausgestattet sein, so dass stets die in die Basisrente eingezahlten Beiträge zurückfließen.

Ob sich der Abschluss einer Basisrente grundsätzlich lohnt, hängt von der individuellen Situation des Versicherten ab. „Aufgrund der komplexen steuerlichen Zusammenhänge ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig“, sagt Frieg.



Herr Jan Berg
Tel.: +49 (0) 6222 308 4595
Fax: +49 (0) 6222 308 1131
E-Mail: jan.berg@mlp.de

MLP AG
Forum 7
69126 Heidelberg
Deutschland
http://www.mlp.de