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02.01.2007 - dvb-Presseservice

Rürup-Rente: großes Potenzial

Die Rürup-Rente gilt als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung speziell für Freiberufler und andere Selbstständige, die keine Altersversorgung von Amts wegen haben. Aber auch Arbeitnehmer können erheblich von dieser „Basisrente“ genannten Form der eigenen Altersversorgung profitieren. Rürup-Sparer bekommen keine direkten finanziellen Zulagen vom Staat. Statt dessen können sie den Steuern sparenden Sonderausgabenabzug ihrer Vorsorgebeiträge nutzen. Im Jahr 2007 akzeptiert das Finanzamt davon schon 64 Prozent, höchstens 12.800 Euro pro Person. Die Abzugsquote steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte respektive 400 Euro, bis die Beiträge schließlich in voller Höhe – maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Person – abzugsfähig werden.

Weiterer positiver Aspekt der Rürup-Rente: Vorsorger können, ohne ihre Steuerersparnisse aufs Spiel zu setzen, Risikoschutz und eine Absicherung der Berufsunfähigkeit integrieren. Somit ist die Rürup-Rente eine Vorsorgestrategie mit enormer Flexibilität und weit reichenden Möglichkeiten.



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