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07.10.2010 - dvb-Presseservice

Räumpflicht in Herbst und Winter

Laubsturz vermeiden

Wenn es auf das Jahresende zugeht, reden alle von Schnee und Eis. Mindestens genauso gefährlich sind aber auch die Herbstblätter auf Straßen und Wegen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Das Laubfegen ist ebenso wichtig wie das Schneeräumen. Glätte macht den Fußgängern in beiden Fällen zu schaffen. Und bei Versicherungsfragen gibt es die gleichen Antworten.“

Für das Schneeräumen sowie das Laubfegen ist der Hauseigentümer verantwortlich. Hat er sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten meist auf seine Mieter. Wer auch immer zuständig ist: Stürzt jemand auf nicht geräumten Wegen, sind Mieter oder Vermieter haftbar. Wohl dem, der eine Haftpflichtversicherung hat.

Mietern ist deshalb eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Hauseigentümer, die vermieten, sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den ist meist eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend.

Dieser Versicherungsschutz hat einen sehr hilfreichen Vorzug: Lehnt die Gesellschaft die Zahlung von Schadensersatz ab, dann kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn nicht besteht. Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wird der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht abwehren. Lilo Blunck: „Ganz falsch wäre es, selbst in die Tasche zu greifen, um die Sache aus der Welt zu schaffen.“



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