Anzeige
03.05.2007 - dvb-Presseservice

Rürup-Rente: Nach Anlaufschwierigkeiten starkes Wachstum

Die Rürup-Rente, benannt nach dem Wirtschaftsweisen und Regierungsberater Bert Rürup, gilt gemeinhin als zweierlei: nämlich als jüngerer Bruder der Riester-Rente sowie als Pendant zur Gesetzlichen Rentenversicherung speziell für Freiberufler und andere Selbstständige, die eben nicht Mitglied der Gesetzlichen Rentenkasse oder eines berufsspezifischen Versorgungswerkes sind. Zudem können auch Arbeitnehmer von dieser auch „Basisrente“ genannten Vorsorgeform erheblich profitieren. Hier gilt ebenfalls: Aufgrund der weit reichenden staatlichen Förderung können Rürup-Sparer mit vergleichsweise wenig eigenem Geld eine solide und lukrative eigene Altersversorgung aufbauen. Dies umso mehr, wenn der Rürup-Sparer möglichst früh mit seiner privaten Vorsorge beginnt, so dass sich der Zinseszins-Effekt über Jahre und Jahrzehnte optimal entfalten kann.

Obwohl beide, nämlich Riester-Rente und Rürup-Rente, wenigstens annähernd verwandte Vorsorgeformen sind, so gibt es doch unübersehbare Unterschiede. Der wohl auffallendste: Rürup-Anleger bekommen im Gegensatz zu Riester-Sparern keine direkten finanziellen Zulagen vom Staat. Stattdessen können Rürup-Fans den Steuern sparenden Sonderausgabenabzug ihrer Vorsorgebeträge nutzen. Dies bedeutet: Im laufenden Jahr 2007 genehmigt das Finanzamt einen Steuern sparenden Beitragsabzug im Gegenwert von 12.800 Euro. Das sind 64 Prozent vom maximal abzugsfähigen Beitrag in Höhe von 20.000 Euro. Die Abzugsquote steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte respektive 400 Euro. Abschließend dürfen dann die Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe, dies bedeutet: maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Person, mit dem Finanzamt Steuern sparend abgerechnet werden.

Zudem gibt es noch zwei weitere wichtige Vorteile der Rürup-Rente. Den ersten übrigens schon von Beginn an: Rürup-Anleger können nämlich in ihre Vorsorgestrategie Risikoschutz (=finanzielle Vorsorge für die Hinterbliebenen) und eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit integrieren. Dennoch wirken weiterhin die Steuerersparnisse. Voraussetzung ist, dass mindestens 51 Prozent des gesamten Rürup-Beitrags auf das Segment Altersvorsorge entfallen und höchstens 49 Prozent auf den Risikoschutz und die BU-Absicherung.

Von einer weiteren Neuerung, die der Gesetzgeber Ende vergangenen Jahres rückwirkend zum 1. Januar 2006 veranlasst hat, profitieren vor allem Selbstständige und Freiberufler. Seitdem muss das Finanzamt nämlich bei der Prüfung der steuerlich abzugsfähigen Beiträge auf die so genannte Günstigerprüfung verzichten. Mit der Folge, dass jeder Rürup-Euro Steuern sparend wirkt. Zuvor, als die „Günstigerprüfung“ noch galt, war dies nicht der Fall.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
www.ovb.de