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05.10.2006 - dvb-Presseservice

Rürup-Rente nun im Aufwind

Die Rürup-Rente gilt als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung speziell für Freiberufler und andere Selbstständige, die keine Altersversorgung von Amts wegen haben. Aber auch Arbeitnehmer können erheblich von dieser „Basisrente“ genannten Form der eigenen Altersversorgung profitieren. Rürup-Sparer bekommen keine direkten finanziellen Zulagen vom Staat. Stattdessen können sie den Steuern sparenden Sonderausgabenabzug ihrer Vorsorgebeiträge nutzen. Im laufenden Jahr 2006 akzeptiert das Finanzamt davon immerhin 62 Prozent, höchstens 12.400 Euro pro Person. Die Abzugsquote steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte respektive 400 Euro, bis die Beiträge schließlich in voller Höhe – maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Person – abzugsfähig werden.

Weiterer positiver Aspekt der Rürup-Rente: Vorsorger können, ohne ihre Steuerersparnisse aufs Spiel zu setzen, Risikoschutz und eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit integrieren. Somit ist die Rürup-Rente eine Vorsorgestrategie mit enormer Flexibilität und weitreichenden Möglichkeiten.

Betriebliche Altersversorgung wird immer bedeutsamer

Einen der fünf Durchführungswege (Direktversicherung und Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionskasse) müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern mindestens anbieten. Vor allem in großen Firmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern ist die bAV-Quote mit rund 99 Prozent nach Angaben des gewerkschaftlichen WSI-Institus kaum noch zu steigern. Kleinere Firmen hingegen hinken mit einer bAV-Rate zwischen 60 und 70 Prozent noch hinterher.

Marktbeobachter und Marktkenner sind sich sicher, dass die betriebliche Altersversorgung in den nächsten Jahren das beherrschende Thema schlechthin sein wird. Auch deshalb, weil der Staat den Abschluss einer Firmenrente erheblich fördert. Denn über die sogenannte Entgeltumwandlung dürfen Jahr für Jahr vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in einen der fünf bAV-Durchführungswege steuerfrei investiert werden. Bis Ende 2008 überdies sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer können sogar ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) integrieren, müssen dann aber auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage verzichten, sofern sie den VL-Vertrag nicht mit eigenem Geld weiterführen. Immer mehr Unternehmen favorisieren aus Kosten-, Verwaltungs- und Haftungsgründen die Pensionskasse oder Direktversicherung als bAV-Variante.



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