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30.04.2007 - dvb-Presseservice

ROLAND ProzessFinanz unterstützt Berufung gegen FIFA-Entscheidung

Der ghanaische Fußballverein Sekondi Hasacaas FC fordert von dem deutschen Bundesligisten Borussia Mönchengladbach den vertraglich vereinbarten Anteil an dem Erlös aus einem Spielertransfer. Nach einer ersten ablehnenden FIFA-Entscheidung geht der Rechtsstreit nun in die Berufung. ROLAND ProzessFinanz übernimmt für den afrikanischen Verein die Kosten des FIFA-Schiedsgerichts.

Köln. Es ist ein Rechtsstreit zweier ungleicher Gegner: Auf der einen Seite steht ein Fußballverein aus Afrika, auf der anderen Seite mit Borussia Mönchengladbach ein traditionsreicher deutscher Bundesligist. Der ghanaische Club Sekondi Hasacaas FC hat vor dem internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne Berufung gegen eine FIFA-Entscheidung zu Erlösen aus einem Spielertransfer eingelegt. Eigentlich war der afrikanische Verein wirtschaftlich nicht einmal in der Lage, den Gerichtskostenvorschuss an die FIFA zu zahlen. Deshalb wandte sich sein Hamburger Rechtsanwalt Holger Thieß an die ROLAND Prozess- Finanz, die Klagen mit vertretbaren Erfolgsaussichten finanziert und anfallende Prozesskosten wie mit dem Kunden vereinbart übernimmt. Damit kann der Kunde sein Prozesskostenrisiko auf ROLAND ProzessFinanz abwälzen. Als Gegenleistung erhält ROLAND ProzessFinanz nur bei gewonnenem Prozess einen Anteil vom erstrittenen Erlös. Der Kölner Prozessfinanzierer sieht gute Chancen für den ghanaischen Verein und entschied sich dafür, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Die Berufung läuft schon und bereits im Mai ist mit einer Entscheidung zu rechnen.

David gegen Goliath

Die Details des Rechtsstreits: Im Jahre 1999 wechselte der damals 17-jährige Spieler Lawrence Aidoo von Sekondi Hasacaas FC zu Borussia Mönchengladbach. Dazu wurde vereinbart: Würde Aidoo von den Borussen an einen weiteren Verein „transferiert“, sollte Sekondi 15 Prozent der dafür gezahlten Vergütung erhalten. Tatsächlich wurde der Spieler im Januar 2004 für knapp 18 Monate an den 1. FC Nürnberg ausgeliehen. Dafür zahlte Nürnberg nach dem ausdrücklich so genannten „Transfervertrag“ an Borussia Mönchengladbach 200.000 Euro. Entsprechend verlangte Sekondi als 15-prozentigen Anteil 30.000 Euro - für den afrikanischen Club ein Vermögen. Borussia Mönchengladbach aber berief sich darauf, dass es sich trotz der Überschrift „Transfervertrag“ und der mehrfachen Verwendung der Bezeichnung „Transfer“ nicht um einen Transfer im Sinne des Vertrages mit den Ghanaern handele und zahlte die Summe nicht. Die FIFA gab dem Bundesligisten in erster Instanz Recht. Das „allgemeine Verständnis“ des Wortes „Transfer“ – so die Begründung – erfasse die entgeltliche Leihe nicht.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil Bestand haben wird. Sekondi jedenfalls kämpft in der Berufung weiter um sein Recht. Dies wäre ohne finanzielle Hilfe des Prozessfinanzierers der ROLAND-Unternehmensgruppe nicht möglich gewesen. Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.



Frau Andrea Timmesfeld
Tel.: 0221 8277-1590
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