Rabattverträge der Techniker Krankenkasse wirken
Hamburg/Düsseldorf, Dezember 2007. Die
Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) mit Herstellern von
Nachahmer-Medikamenten, so genannte Generika, zeigen erste Erfolge. Vor
Abschluss der Verträge erhielten Versicherte der TK pro Monat circa 500.000
Arzneimittelpackungen von heutigen Rabattvertragspartnern verschrieben. Inzwischen
ist die Anzahl auf rund 900.000 Verordnungen im Monat gestiegen. Das ist eine Zuwachs von 80 Prozent.
"Die Zahlen zeigen, dass die Rabattverträge wirken. Ziel der TK war von Beginn an, ein System zu schaffen, das auch für
Ärzte und Apotheker leicht umzusetzen ist", erklärt Professor Dr. Norbert
Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes. Neben der Wirtschaftlichkeit spielt bei
der TK auch der Service eine große Rolle. Die bundesweite Kasse hat nicht
einzelne Wirkstoffe ausgeschrieben, sondern Rabatte für die gesamte
Produktpalette der Arzneimittelhersteller ausgehandelt. "Für die Kassen
sind Verträge ein gutes Instrument, um bei den Kosten für Medikamente zu sparen.
Aber auch die Versicherten profitieren oftmals, da viele Rabattarzneimittel von
der Zuzahlung befreit sind", so Klusen weiter.
Für die Ärzte lohnt es sich ebenfalls, den Versicherten der TK Rabattarzneimittel
zu verschreiben. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der
Bonus-Malus-Regelung garantiert ihnen die TK, dass der Preis des jeweils
günstigsten vergleichbaren Präparats angerechnet wird, das sich am Markt
befindet. "Die TK-Preisgarantie ist eine einfache und unbürokratische Regelung,
mit der Ärzte das Arzneimittelbudget entlasten können", sagt auch der
Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Leonhard
Hansen. Doch bei allen berechtigten Sparbemühungen dürfe die Therapietreue der
Patienten nicht durch ständig wechselnde Präparate gefährdet werden. "Sonst produzieren wir teuren Arzneimittelmüll", warnt Hansen.
Die TK hat bislang Rabattverträge mit den Generika-Unternehmen AbZ-Pharma, Aliud
Pharma, Betapharm und Ratiopharm geschlossen. Sie wird ihre Rabattstrategie im
Arzneimittelsektor künftig fortentwickeln. Seit Inkrafttreten der
Gesundheitsreform können zum Beispiel auch einzelne Kassen auf die
Medikamenten-Zuzahlung für bestimmte Rabattarzneimittel verzichten. Die TK hat
dies für Medikamente mit den Wirkstoffen Olanzapin und Risperidon, bei denen
der Patentschutz abgelaufen ist bzw. bald ablaufen wird, vereinbart. Somit
müssen Versicherte der TK ab Dezember 2007 keine Zuzahlung mehr leisten, wenn
ihnen der Arzt diese Arzneimittel von TK-Vertragspartnern verschreibt. Darüber
hinaus prüft die TK derzeit, Rabattverträge auch für Medikamente zu schließen,
bei denen der Hersteller noch das Patent für den Wirkstoff besitzt.
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