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13.11.2006 - dvb-Presseservice

Rabattverträge mit Pharmaherstellern sichern hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung

Mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung bei gleichbleibend hohem Qualitätsniveau, dies erreicht die Barmer durch Rabattverträge mit Pharmaherstellern.

Bereits seit Mitte 2005 nutzt die Barmer die Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialgesetzbuches, um der Kostenentwicklung im Arzneimittelbereich etwas entgegen zu setzen. Diesen Weg setzt die Barmer konsequent fort, teils mit den bisherigen, aber auch mit neuen Partnern, die ein breites Spektrum der Medikamentenversorgung abdecken. Hinzu kommen Verträge mit allen vier Herstellern kurzwirksamer Insulinanaloga, die Typ 2-Diabetikern eine mehrkostenfreie Therapie ermöglichen.

Wir haben unsere Rabattverträge, gerade auch im Hinblick auf zentrale Forderungen der geplanten Gesundheitsreform, neu geordnet, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer, Klaus H. Richter. Sie flankieren in idealer Weise die Ziele unseres Hausarzt-/Hausapothekenvertrages und tragen somit dazu bei, unseren Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem vernünftigen Preis zu sichern, so Richter. Sowohl die Einführung von Hausarztmodellen wie auch direkte Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmaherstellern werden durch die geplante Gesundheitsreform weiter forciert. Richter: Die Barmer hat das Potenzial dieser Verträge frühzeitig erkannt und ihre Hausaufgaben bereits gemacht.

Durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (Avwg), welches am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist, haben sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich möglicher Rabatte für viele Hersteller geändert. Die bisherigen Rabattverträge mussten somit auf den Prüfstand gestellt werden. Die Kooperationen mit den Firmen betapharm GmbH, Merck dura GmbH und dem forschenden Arzneimittelunternehmen Merck Pharma GmbH werden im bisherigen Umfang fortgesetzt. Neu hinzugekommen sind seit dem 1. Oktober Rabattverträge mit der Q-Pharm AG und der ALIUD® Pharma GmbH & Co.KG. Mit sechs der bisherigen Partner kann die Kooperation aufgrund der Auswirkungen des AVWG nicht fortgesetzt werden.

Unsere Rabattverträge unterstützen zudem die Apotheken darin, das von ihnen im nächsten Jahr geforderte Einsparziel von 500 Millionen Euro zu erreichen, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer. Gleichzeitig sieht Richter in den Rabattverträgen ein wichtiges Instrument für die am Barmer Hausarzt- und Hausapothekenvertrag teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen, das gemeinsam gesteckte Ziel, mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung ohne Qualitätseinbußen zu erreichen, umzusetzen. Die Rabattverträge schränken aber in keiner Weise die Verordnungs- und Therapiehoheit des Arztes ein, betont Richter. Wenn ein Arzt die Verordnung eines anderen Präparates für notwendig hält, so steht dies selbstverständlich weiterhin allen Barmer-Patienten uneingeschränkt zur Verfügung.

Die Kooperationsverträge mit den vier Generikaherstellern, die deren gesamte verordnungsfähige Produktpalette umfassen, und dem Originalpräparatehersteller Merck Pharma zu Bisoprolol, Cortikoiden und Schilddrüsenpräparaten, decken ein breites Spektrum der Arzneimittelversorgung ab. Zudem bieten diese Hersteller viele ihrer Präparate im zuzahlungsfreien Bereich an, wovon die Barmer Versicherten unmittelbar finanziell profitieren.

Mehrkosten erspart die Barmer ihren Versicherten auch durch die Rabattverträge mit den Herstellern kurzwirksamer Insulinanaloga. Als erste Krankenkasse hat sie mit allen vier Herstellern dieser Präparate solche Verträge geschlossen. So können Typ 2-Diabetiker ihre Therapie wie gewohnt fortsetzen, ohne Mehrkosten zu zahlen. Auch die Vertragsärzte sind durch diese Regelung der Barmer nicht von irgendwelchen Regressproblemen berührt. Die Rabattverträge mit den Pharmafirmen Lilly, Novo Nordisk, Sanofi-Aventis und Berlin-Chemie regeln, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga für die Barmer nicht teurer als Humaninsuline sind. Hintergrund hierfür ist eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Ende September in Kraft getreten ist. Demnach können kurzwirksame Insulinanaloga nur noch dann von den Kassen übernommen werden, wenn sie nicht teurer als kurzwirksame Humaninsuline sind. Durch das schnelle Handeln der Barmer bleibt Ärzten und Patienten eine Therapieumstellung erspart.



Presseabteilung
Frau Susanne Uhrig
Tel.: 018500 99 1421
E-Mail: presse@barmer.de

BARMER Ersatzkasse
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