Anzeige
10.10.2007 - dvb-Presseservice

Rahmen für Arzneimittelausgaben im Jahr 2008 vereinbart

Fristgerecht haben sich die Vertragspartner auf der Bundesebene, dies sind die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), auf Rahmenvorgaben für die Entwicklung der Arzneimittelausgaben im Jahre 2008 verständigt. Damit liegt den Vertragspartnern auf der regionalen Ebene, dies sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Verbände der Krankenkassen auf Landesebene, ein tragfähiger Handlungsrahmen für eigene Vereinbarungen zur Arzneimittelversorgung der Patienten vor.

Die Vertragspartner haben sich in den Arzneimittel-Rahmenvorgaben auf Bundesebene für 2008 auf Basis von fünf Anpassungsfaktoren auf ein Ausgabenplus von 4,1 Prozent verständigt (Anlage 1, Nr. 1 bis 5). Dies war notwendig, um die gute Versorgung der Versicherten zu sichern. Dabei wurde u. a. die Zahl und die Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen sowie der Einsatz innovativer Arzneimittel berücksichtigt. Weitere Faktoren, wie die Verlagerung von stationärer zu ambulanter Versorgung, werden hingegen regional festgelegt. Die Krankenkassen betonen, dass mit den gesetzlich vorgesehen Anpassungsfaktoren alle ausgabenrelevanten Aspekte berücksichtigt sind - so ist also auch die Veränderung der Morbidität abgebildet.

Bonus-Malus: Überregulierung zweier Reformen

Die Vertragspartner haben übereinstimmend bei der Bonus-Malus-Regelung nach dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG 2006) nicht erwünschte überlagernde Effekte des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG 2007) festgestellt. So hat die neue Vorrangstellung von Rabattarzneimitteln, Zuzahlungsfreistellungen sowie abgesenkten Festbeträgen die Angebots- und Preisstruktur insbesondere im generikafähigen Markt nachhaltig verändert. Preissenkungen sparen Geld, lösen aber keine Strukturprobleme oder ändern Verordnungsverhalten. So entstehen aus Preissenkungen durch Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungen beispielsweise Bonus-Ansprüche bei den Ärzten, auch wenn diese ihr Verordnungsverhalten nicht umgestellt haben.

Gleichzeitig hat die gesetzliche Orientierung an den durchschnittlichen Tagesbehandlungskosten (Kosten je DDD; DDD = Defined Daily Dose = festgelegte mittlere Tagesdosis) flächendeckend zur Verschreibung von mehr und größeren Packungen sowie hohen Wirkstärken geführt. Bereits zur AVWG-Gesetzgebung haben die Krankenkassen eine Begrenzung von medizinisch nicht indizierten Mehrverordnungen angemahnt. Nicht ohne Auswirkungen blieb auch, dass die amtliche DDD-Klassifikation nachträglich zu Lasten der Bonus-Malus-Regelung verändert worden ist. Zudem fallen zahlreiche arztindividuelle Malus-Forderungen mit geringen Beträgen an, die teilweise einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.

Praktikable Regelungsalternative durch KBV und Spitzenverbände

Diese problematische Situation haben die Bundesvertragspartner daher wie folgt gelöst:

1. Ziel ist es nach wie vor, Ärzte zu bewegen, innerhalb einer Wirkstoffgruppe auf gleichermaßen gut wirksame und verträgliche Leitsubstanzen umzustellen, für die preiswerte Generika verfügbar sind. Diese wird jedoch nicht länger als Bonus-Malus-Regelung ausgestaltet, sondern wieder in den Kontext der Wirtschaftlichkeitsziele gestellt, die mit der Rahmenvereinbarung formuliert werden.

2. Für zwölf verordnungsstarke Anwendungsgebiete werden Verordnungsquoten für kostengünstige Leitsubstanzen als Orientierung für Ärzte festgelegt, um Wirtschaflichkeitsreserven zu erschließen.

3. Auf die Verknüpfung von durchschnittlichen Tagesbehandlungskosten mit Bonus-Malus wird verzichtet.

4. Der separate „Prüfstrang“ für Arzneimittel der Bonus-Malus-Regelung wird entbehrlich. Alle Arzneimittel sind damit wieder der normalen Wirtschaftlichkeitsprüfung nach herkömmlichen Verfahren zugänglich; komplexe und damit fehleranfällige Datenaufbereitungen sowie aufwendige Prüfverfahren können entfallen.

Rahmenvorgaben nach § 84 SGB V

Rahmenvereinbarungen sind auf Ausgabenvolumina bezogene Zielvorgaben, die die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach dem Willen des Gesetzgebers auf Bundesebene abschließen. Sie bilden die Vorlage für die regionalen Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen. Letztere können von den Bundesvorgaben nur aus Gründen regionaler Versorgungsbedingungen abweichen. Immer wieder hört man, dass Ärzte in ihrer Tätigkeit so genannten Arzneimittelbudgets – also einer Ausgabenobergrenze für das Kalenderjahr – unterliegen. Arzneimittelbudgets sind jedoch zum 1. Januar 2002 durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) abgeschafft worden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Herr Florian Lanz
Tel.: 030/22312-121
Fax: 030/22312129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
www.bkk.de

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Ver-käuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kas-senwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschie-den. Über 14 Millionen Menschen, einschließlich der beitragsfrei Famili-enversicherten, werden heute von 185 Betriebskrankenkassen versorgt.

Download

Gemeinsame PM 07-10-10 Anlage Rahmenvereinbarungen (12,87 kb)  Herunterladen