Rangeleien unter Schülern - Schmerzensgeld nur bei Vorsatz
Wird ein Schüler in der Schule von einem Mitschüler verletzt, greift grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung im Hinblick auf die materiellen Schäden. Ein Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Mitschüler scheidet dagegen aus, wenn Verletzungen ...