Ratenschutzversicherung: Keine Leistung bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis beendet, steht dem Versicherungsnehmer keine Leistung aus der Ratenschutzversicherung zu. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Versicherungsschutz wird lediglich für eine vorzeitige Vertragsb ...