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05.05.2011 - dvb-Presseservice

Ratenzuschlag bei Versicherungen

Urteil gegen Versicherer

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 3. Mai 2011 gegen die Neue Leben Lebensversicherung AG deren Vertragsklausel zum Ratenzuschlag bei der Zahlung von Versicherungsprämien für unwirksam erklärt (312 O 334/10, nicht rechtskräftig). Das Gericht ist damit der Auffassung der klagenden Verbraucherzentrale Hamburg gefolgt.

Die ebenfalls erwarteten Entscheidungen in zwei Parallelverfahren gegen die ERGO – vormals Hamburg-Mannheimer – und die Iduna wurden aus formalen gerichtsinternen Gründen um eine Woche verschoben. Das Gericht erklärte aber bei der gestrigen Urteilsverkündung, dass in diesen beiden Verfahren ebenso entschieden werden würde wie gegen die Neue Leben.

Das Landgericht Hamburg hat seine Entscheidung auf zwei Säulen gestützt: Die fehlende Angabe des Effektivzinses sei ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Damit wird die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt, dass die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung der Jahresprämie gegen Aufschlag ein Kredit ist, für den der Preis als Effektivzins anzugeben ist. Außerdem hielt das Gericht die Klausel der Neue Leben für intransparent und auch aus diesem Grunde für unwirksam.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen unter www.vzhh.de abzurufen sein. Schon jetzt ist dort ein Musterbrief zu finden, mit dem Verbraucher ihre Ansprüche bei ihrem Versicherer geltend machen können.



Tel.: (040) 24832-100
Fax: (040) 24832-290
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Ratenzuschlag-bei-Versicherungen-ps_21900.html