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16.06.2006 - dvb-Presseservice

Ratings: Fitch räumt eigene Fehler und Versäumnisse auf deutschem Versicherungsmarkt ein

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme zu einer Beschwerde des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) räumt die Rating-Agentur Fitch eigene Fehler, Unstimmigkeiten und Versäumnisse auf dem deutschen Versicherungsmarkt ein. Gleichzeitig kündigt die Agentur eine Reihe von Maßnahmen an, um hier Abhilfe zu schaffen. Auch wenn nicht in allen Beschwerdepunkten Einigung erzielt werden konnte, sieht der GDV in der Stellungnahme einen wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fitch und der deutschen Versicherungswirtschaft.

 

Der GDV hatte sich im April 2006 mit einer formalen Beschwerde nach den Bestimmungen der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) für Rating-Agenturen an Fitch gewandt, nachdem es zu zahlreichen Unstimmigkeiten im Auftritt von Fitch am deutschen Versicherungsmarkt gekommen war. Im Dezember 2004 waren mit der Verabschiedung des Verhaltenskodex der IOSCO für Rating-Agenturen erstmals weltweit gültige Mindeststandards für die Tätigkeit der Rating-Agenturen eingeführt worden.

 

Die Mindeststandards der IOSCO regeln unter anderem die Transparenz der Rating-Methodik, die Kennzeichnung von auftragslosen Ratings, die Vorab-Benachrichtigung gerateter Unternehmen und den Umgang mit Interessenkonflikten. Sie bieten damit einen wichtigen Referenzpunkt im Dialog mit den Rating-Agenturen. Aus Sicht des GDV waren im Auftritt von Fitch auf dem deutschen Versicherungsmarkt eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Bestimmungen des IOSCO-Kodex zu verzeichnen. Bei der entsprechenden formalen Beschwerde des GDV an Fitch handelte es sich um einen der ersten Fälle weltweit, in denen geratete Unternehmen oder deren Verbände die mit dem Kodex ebenfalls neu eingeführte Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens genutzt haben.

 

Die Reaktion von Fitch auf die Beschwerde unterstreicht nach Auffassung des GDV die Wirksamkeit des IOSCO-Verhaltenskodex. In mehreren Punkten hat Fitch Verbesserungen in den Verfahrensweisen oder im Auftritt am deutschen Versicherungsmarkt zugesagt. Gleichzeitig werden jedoch auch die Begrenzungen des Regulierungsrahmens für Rating-Agenturen deutlich. So werden die Vorschriften im Kodex zur Kennzeichnung auftragsloser Ratings und zur Frist für die Vorab-Benachrichtigung gerateter Unternehmen von Fitch und GDV unterschiedlich interpretiert. Damit steht aus Sicht des GDV die Vorgehensweise von Fitch nach wie vor teilweise nicht im Einklang mit dem IOSCO-Kodex.

 

Da derzeit für derartige Meinungsverschiedenheiten eine Schlichtungsstelle nicht existiert, können diese Differenzen keiner unmittelbaren Klärung zugeführt werden. Die öffentliche Darlegung der Positionen von GDV und Fitch und die dabei klar aufscheinenden Interpretationsspielräume, die der IOSCO-Kodex derzeit noch zulässt, können aber einen Beitrag für die zukünftige Diskussion der Aufsichtsbehörden um eine Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für die Rating-Agenturen leisten, insbesondere auch im Rahmen der jetzt anstehenden Überprüfung des IOSCO-Verhaltenskodex.

 

Die Stellungnahme von Fitch und der Beschwerdebrief des GDV sind auf www.gdv.de abrufbar.



Leiter Presse und Information
Herr Peter Schwark
Tel.: 030-2020 5118
E-Mail: p.schwark@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstraße 191
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Deutschland
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