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12.03.2009 - dvb-Presseservice

Rauchmelder retten leben

Am Freitag, 13. März 2009, ist offizieller Rauchmeldertag

Am Freitag, 13. März 2009, ist der diesjährige „Tag des Rauchmelders“. Damit erinnern deutsche Feuerwehren und die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ daran, dass privater Brandschutz keine Glückssache, sondern die verantwortungsvolle Aufgabe aller Bürger ist.

Auch der BGV / Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband) hat sich dieser Kampagne angeschlossen. Alle Kunden, die an diesem Tag in einem Kundencenter des badischen Versicherers eine Versicherung abschließen, bekommen einen kleinen Lebensretter geschenkt. Damit kann das „Glück“ im Unglücksfall einziehen.

Das diese Aktion zwingend notwendig ist, zeigt ein Blick auf die Statistik: Acht von zehn Haushalte haben immer noch keinen Rauchmelder! Dabei können die Bodyguards das Schlimmste verhindern. Sie warnen vor der Gefahr, noch bevor sich tödliche Rauchgaskonzentrationen gebildet haben“, so Thomas Seifert, Firetrainer beim BGV / Badische Versicherungen.

Hintergrund: Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist oft ein technischer Defekt. „Dabei fallen fast alle Brandtoten nicht den Flammen, sondern giftigen Rauchgasen zum Opfer“, informiert Ohnmacht. In Baden-Württemberg besteht für Häuser und Wohnungen keine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern.

Vor allem nachts werden Brände zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf ist unser Geruchsinn inaktiv, so dass die gefährlichen Brandgase nicht bemerkt werden. Ganze 70 % der Brandtoten sterben nachts an einer Rauchgasvergiftung. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Durchschnittlich bleiben nach der Entstehung eines Brandes vier Minuten Zeit, um das Gebäude zu verlassen. Gerade nachts ist das frühzeitige Erkennen eines Brandes also überlebenswichtig.

Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale, oder machen Sie einfach den Rauchmeldertag zum Batterietesttag.

Bei der Installation muss Folgendes beachtet werden:

In Privathaushalten gehört ein Rauchmelder in einen zentral gelegenen Raum wie z.B. im Flur zur Mindestausrüstung. In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk mindestens einen Rauchmelder vor dem Schlafbereich anzubringen. Darüber hinaus sind vor allem Kinderzimmer und der Keller durch ein zusätzliches Gerät zu schützen, da es hier sehr häufig zu Bränden kommt.




Frau Roswitha Frank
Leitung Unternehmenskommunikation
Tel.: 0721/ 660-4610
Fax: 0721 / 660-4646
E-Mail: presse@bgv.de

Referat Unternehmenskommunikation
Herr Hans-Christian Schmidt

Tel.: 0721 / 660-4610
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BGV / Badische Versicherungen
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
http://www.bgv.de/

Der BGV bildet gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen Badische Allgemeine Versicherung AG und Badische Rechtsschutzversicherung AG die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen. Er ist eine feste Größe am Versicherungsstandort Karlsruhe und zählt mit fast 700 Mitarbeitern zu den bedeutenden Arbeitgebern in der Region.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Rauchmelder-retten-leben-ps_13337.html