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19.12.2008 - dvb-Presseservice

Raum für alle - auch im Kreisverkehr

Bonn, Dezember 2008 (DVR) - Kreisverkehre gibt es in Städten und Gemeinden immer häufiger. Sie führen den Verkehr ampelfrei über Knotenpunkte und halten den Verkehr flüssig. Nicht allen Verkehrsteilnehmern sind jedoch die Regeln geläufig, die hier gelten. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) hin.  

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr darf zum Beispiel nicht geblinkt werden. Dies könnte leicht als Ankündigung, bei der nächsten Ausfahrt hinauszufahren, missverstanden werden. Wenig bekannt ist auch, dass ein als Sperrfläche markierter Innenbereich des Kreisverkehrs nicht überfahren werden darf. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge, die den Kreisverkehr ansonsten nicht durchfahren könnten.  

Beim Hinausfahren aus dem Kreisverkehr muss hingegen immer geblinkt werden. Die wartenden Autofahrer können so schneller erkennen, dass die Bahn für sie frei ist. Und auch für den nachfolgenden Verkehr ist das Blinksignal wichtig: Möglicherweise muss der Abbiegende nämlich anhalten, um einen Radfahrer oder Fußgänger passieren zu lassen.  

Der DVR erinnert daran, dass in Kreisverkehren auch Gefahren lauern: Auffahrunfälle können zum Beispiel dann entstehen, wenn Autofahrer beim Ein- oder Ausfahren unaufmerksam sind oder sich nicht eindeutig verhalten. Wer aus dem Kreisverkehr herausfährt, muss auf Radfahrer und Fußgänger achten. Dies gilt vor allem bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit. Radfahrer sollten an Kreisverkehren stets besonders vorsichtig sein und den Blickkontakt zu den Autofahrern suchen.  

Der innerstädtische Verkehr bietet Raum für alle, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Dies ist die Botschaft einer Schwerpunktaktion, die der DVR derzeit gemeinsam mit den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen durchführt. Dies gilt auch und gerade im Kreisverkehr.  

Bildmaterial zum Thema kann unter www.dvr.de bzw. www.dvr-medienarchiv.de kostenfrei heruntergeladen werden.



Herr Sven Rademacher
Tel.: +49.(0)228.4 00 01-72

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Beueler Bahnhofsplatz 16
53222 Bonn
http://www.dvr.de