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08.08.2007 - dvb-Presseservice

Rechtliches Konstrukt von Discount- Pflegeanboten ist reine Augenwischerei

bpa: Discount-Pflegeangebote sind moderne Sklaverei

Zwei Euro Stundenlohn, 24-Stunden-Betreuung, angeblich legal – damit wirbt momentan ein neuer Billiganbieter aus Bremen, der mit osteuropäischem Personal Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten will. „Für uns ist das moderne Sklaverei. Bei deutschen Arbeitsverhältnissen gilt ein Stundenlohn von 2 € für Pflegekräfte als sittenwidrig, da dieser Lohn deutlich unter den ortsüblichen Durchschnittslöhnen liegt und rechtlich nicht zulässig ist. Auch das rechtliche Konstrukt solcher Agenturen halten wir für reine Augenwischerei“, kommentiert Bernd Tews, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

„Gefährlich für die Pflegebedürftigen wird es, wenn ihnen Vermittler vorgaukeln, nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sei alles legal“, erklärt der bpa-Geschäftsführer. „Da wird der Eindruck erweckt, die osteuropäischen Kräfte dürften 24 Stunden am Tag arbeiten. Selbst nach z. B. polnischem Recht sind allerdings nur 48 Stunden in der Woche erlaubt.

Weiterhin dürfen die hier Beschäftigten Arbeitsanweisungen nur von ihrem offiziellen Arbeitgeber, dem osteuropäischen Pflegedienst, annehmen, nicht von den betroffenen Pflegebedürftigen. Werden Arbeitsinhalt und Ort sowie Zeit von den Pflegebedürftigen vor Ort bestimmt, wird in aller Regel von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen.

Die Konsequenz bei nachgewiesener Scheinselbständigkeit: Die Pflegebedürftigen gelten als eigentliche Arbeitgeber, müssen Beiträge und Abgaben nachzahlen und mit erheblichen Geld- bis Gefängnisstrafen rechnen.“

Das Arbeitsministerium prüft inzwischen laut einem aktuellen Zeitungsbericht, wie weit das McPflege-Geschäftskonzept rechtens ist. Die Dienstleistungsfreiheit gelte nur für „vorübergehende und gelegentliche Tätigkeiten“. Dauerhafte Geschäfte, wie McPflege sie offenbar anstrebe, fielen nicht darunter, zitiert das Blatt einen Vermerk des Ministeriums.

„Wir stellen uns der Konkurrenz“, so Ralf Holz, Pflegedienstbetreiber aus Bremerhaven und stellvertretender bpa-Landesgruppenvorsitzender. „Aber die muss dann auch den gleichen gesetzlichen Bedingungen unterliegen. Pflegeeinrichtungen beschäftigen sozialversicherte Arbeitnehmer, erfüllen Qualitätsanforderungen, zahlen Steuern und halten sich an die Arbeits- und sonstigen Rechtsvorschriften. Wer das tut, kann Pflege nicht für 2 € anbieten.“

Es gehe meist auch anders, sagt Holz. „Unserer Erfahrung nach ist durch den Einsatz von Notrufsystemen und einen Mix von unterschiedlichen Pflegeund Pflegefachkräften eine individuelle Pflege zu vertretbaren Kosten im notwendigen Umfang für Pflegedienste jederzeit möglich“, erklärt er. „Hierzu gehört selbstverständlich auch eine umfassende und individuelle Beratung.“



Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
Fax: 030 / 30 87 88 89
E-Mail: presse@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
http://www.bpa.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Rechtliches-Konstrukt-von-Discount-Pflegeanboten-ist-reine-Augenwischerei-ps_5569.html