Anzeige
07.07.2011 - dvb-Presseservice

Rechts-Gutachten schafft Klarheit zur Finanzdienstleister-Regulierung

Die Finanzdienstleister-Regulierung kommt! Seit Monaten werden die Inhalte diskutiert, auch eine so genannte „Alte-Hasen-Regelung“.
 

Betroffen sind vor allem Finanzdienstleister, die geschlossene Fonds vermitteln. Damit Sie Ihre Situation als Vermittler schnell und klar beurteilen können, hat der VSAV von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte (Düsseldorf) ein Rechts-Gutachten erstellen lassen:

Unter anderem zur Rechtmäßigkeit eines möglichen Berufsverbots, wenn keine Sachkunde nachgewiesen wird oder die Sachkundeprüfung „fehlt“.
 

Das exklusive Rechts-Gutachten können Sie als PDF hier herunterladen.

Sollten Sie Probleme mit dem Download haben, senden Sie uns eine E-Mail an info@vsav.de mit dem Betreff: "Rechts-Gutachten".
 

Die mzs Rechtsanwälte zeichnet ein eindeutiges Bild: Um den Sachkundenachweis beziehungsweise die Prüfung führt kein Weg herum. Das heißt unternehmerisch: Clevere Marktteilnehmer handeln, sie (und Sie?) schaffen die Sachkunde-Grundlagen und sichern ihr Einkommen aus der künftig regulierten Vermittlung. Nachhaltig!


VSAV e. V.
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
www.vsav.de