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19.04.2010 - dvb-Presseservice

Rechtsberatungszulassung der febs Consulting GmbH wird überprüft

Nebeneinander von Makler- und Rechtsberatungserlaubnis ist rechtswidrig

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) hat beim zuständigen Amtsgericht München angezeigt, dass die der febs Consulting GmbH (febs), München, überraschenderweise und auf Druck des BRBZ erteilte Zulassung zum Rentenberater zwingend zu überprüfen ist. Die Zulassung als Rentenberater und die gleichzeitige Erlaubnis zur Versicherungsmaklertätigkeit ist aus Sicht des BRBZ rechtswidrig.

Febs ist im Rechtsdienstleistungsregister als Rentenberater eingetragen, gleichzeitig aber auch als Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO). Dies ergibt sich sowohl aus den Eintragungen im Rechtsdienstleistungsregister und dem Versicherungsvermittlerregister als auch aus dem Impressum des Internetauftritts der febs Consulting GmbH.

Nach Auffassung des BRBZ ist es unzulässig, Rentenberatung und gleichzeitig Versicherungsvermittlung anzubieten. Der Rentenberater darf als Organ der Rechtspflege keine widerstreitenden Interessen vertreten. Bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten neben der Rentenberatung kollidieren die Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung mit den Interessen des Versicherungsvermittlers an dem Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit. Diesen Sachzusammenhang stellt explizit der § 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) heraus, wonach Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, nicht erbracht werden dürfen, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird. Daher müssen Rentenberater vor Erteilung der Rechtsberatungserlaubnis versichern, dass sie keine Vermittlung von Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsprodukten betreiben. Eine solche Erklärung wird grundsätzlich sogar in der jeweiligen Bestellungsurkunde festgehalten.

Das Verfahren wird für den BRBZ vor dem Amtsgericht München von dem bundesweit führenden Berufsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann geführt.

Dr. Römermann erklärte hierzu: „Der Gesetzgeber beziehungsweise die Justizverwaltung ist aufgerufen, künftig für rechtskonforme und bundeseinheitliche Richtlinien in Zulassungsverfahren zum Erhalt einer Rechtsberatungserlaubnis zu sorgen, damit das Verbraucherschutzgesetz „RDG“ auch ein solches bleibt. Dies liegt auch im Interesse von Maklern und Produktanbietern, um im Falle einer unerlaubten Rechtsberatung keine existenzgefährdenden Haftungsrisiken einzugehen. Gerade deshalb kann der Fall „febs“ auch als warnendes Beispiel dienen.“

Bereits Anfang April hatte der BRBZ beim Landgericht Hamburg ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen febs eingeleitet. Durch dieses Verfahren soll febs untersagt werden, Rechtsberatung unter Verstoß gegen die Vorschriften des RDG auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten anzubieten und/oder durchzuführen.



Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, zum Beispiel des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts.

Der »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress«, den der BRBZ am 4. Juni 2010 in Köln veranstaltet, wird sich ebenfalls mit der aktuellen Beratungspraxis in der bAV befassen. Führende Juristen und bAV-Experten werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung sprechen.

Weitere Informationen zum »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress« erhalten Sie auch unter www.brbz.de und www.brbz-kongress.de