Rechtsschutzversicherung: Keine Vertragsänderung "durch die Hintertür"

Rechtschutzversicherungen dürfen ihre Vertragsbedingungen nicht stillschweigend zu Ungunsten des Kunden ändern. Ein Versicherer hatte dies versucht, indem er Nachträge zum Vertrag verschickte. Geht nicht, urteilte das Landgericht Berlin.

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