Rechtsschutzversicherung: Enge Auslegung des Ausschlusses für Enteignungsangelegenheiten

Der in § 3 Absatz 3d ARB 2004 aufgeführte Leistungsausschluss für Enteignungsangelegenheiten erfasst eine Klage wegen Zwangsumtauschs von Staatsanleihen (hier: des griechischen Staats) nicht. Der Ausschluss greift nur für solche Enteignungsangelegenh ...

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