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11.08.2009 - dvb-Presseservice

Rechtsschutzversicherung – mit Concordia auf der sicheren Seite

-Damit guter Rat nicht teuer wird, Augen auf bei der Versicherungswahl -Bei Rechtsproblemen nicht im Regen stehen -Recht zu bekommen, sollte kein Luxusgut sein

Ob Krisenzeit oder Hochkonjunktur – der sprichwörtliche böse Nachbar streitet sich gerne. Man kann nicht in Ruhe und Eintracht leben, wenn Zeitgenossen in allen Lebenslagen streiten: über die herüberwehenden Birkenpollen aus Nachbars Garten, über die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall und über das Arbeitsverhältnis, vorrangig über die Verhältnismäßigkeit von Kurzarbeit und die Rechtmäßigkeit betriebsbedingter Kündigungen.

Die geruhsamen Zeiten, in denen man sich nach Ausbildung oder Studium und erfolgreicher Jobsuche in Sicherheit wiegen und sich auf ein beständiges Arbeitsleben freuen konnte sind unstreitig vorbei – nichts ist heutzutage mehr sicher, schon gar nicht der eigene Arbeitsplatz. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat diese Tatsache lediglich verstärkt, vorhanden war und ist sie nach wie vor. Rationalisierung heißt das Zauberwort, dem viele Arbeitsplätze zum Opfer fallen.

Doch was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber mit Gehaltskürzung, Kurzarbeit oder Kündigung droht, man sich zudem ungerecht behandelt fühlt? Gerade hier tut Expertenrat Not. Ohne Rechtsschutzversicherung allerdings trägt man seine eigenen Kosten der Rechtsverfolgung selbst. Währenddessen in anderen Rechtsgebieten der Verlierer sämtliche Kosten zahlen muss, gilt im Arbeitsrecht die Ausnahmeregel, dass jede Partei ihre Kosten der ersten Instanz selbst bezahlt, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausfällt. Aus diesem Grunde schrecken viele Arbeitnehmer vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück, selbst wenn man das Recht auf seiner (sicheren) Seite wähnt. Mitarbeiter, die wenig Geld haben, bleiben so auf der Strecke, sind doppelt benachteiligt, wohingegen Arbeitgeber von dieser Regel profitieren. Eine Arbeitsrechtspolice macht den Kampf um den Job wesentlich günstiger, und damit leichter.

Bereits die Androhung/Andeutung einer betriebsbedingten Kündigung kann einen Rechtsschutzfall auslösen, nicht erst die Kündigung selbst. Heißt konkret, man kann sich bereits anwaltlichen Rat einholen, wenn Gespräche über eine Aufhebungsvereinbarung stattfinden. Aber auch bei Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Fällen von Mobbing oder bei schlechtem Zeugnis springt die Rechtsschutzversicherung ein.

Zudem bieten fast alle Versicherer eine Anwaltshotline an, bei der in der Regel lediglich die üblichen Telefongebühren zu entrichten sind. Hier kann sich der verunsicherte Kunde eine erste Falleinschätzung holen.

Gerne werden auch sog. „rundum-sorglos“ Pakete angeboten, aus Kombinationen mit Privat-, Verkehrs- und Mietrecht. Hier ist zu empfehlen, im Einzelfall auf den eigenen Bedarf zu achten und diesen konkret zu überprüfen, bevor eine solche Versicherung abgeschlossen wird.

Hinzuweisen ist ferner auf eine Wartefrist, denn nicht gleich nach Vertragsabschluss ist man auf der sicheren Seite und die Police greift. Für viele Leistungen gilt eine Wartefrist von drei Monaten ab Vertragsschluss, bei einigen Versicherern müssen sogar sechs Monate vergehen, bis Rechtsschutz besteht.

Nichtsdestotrotz ist eine Rechtsschutzversicherung dringend zu empfehlen, gerade in streitigen Zeiten. Finanztest (Finanztest 8/2009) hat Angebote von 35 Rechtsschutzversicherern verglichen. Getestet wurden Familientarife mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung in der Kombination von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige, ergänzt um den Mietrechtsschutz. Die besten acht Versicherungen schlossen mit „gut“ ab, darunter auch die Concordia Rechtsschutz.

Weitere Informationen zum Rechtsschutz mit einem Online-Rechner finden Sie unter www.concordia.de.



Pressestelle
Tel.: 0800 – 9876 400

Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Karl-Wiechert-Allee 55
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