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25.04.2008 - dvb-Presseservice

Referentenentwurf zur Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen entpuppt sich als Lizenz zur Zwangsfusion für den Spitzenverband Bund – und wird zum

„Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung“

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zum Insolvenzgesetz zieht die Politik die organisationsrechtliche Stellschraube noch einmal an und inthronisiert den Spitzenverband Bund als ausführenden Gehilfen einer radikalen Zentralisierungspolitik. So soll der Spitzenverband Bund laut Entwurf zum Beispiel zur Abwendung einer Schließung bzw. der Insolvenz einer Kasse aktiv werden und Fusionen herbeiführen – über alle Krankenkassenarten hinweg. Angekoppelt daran ist die Pflicht der Krankenkassen dem Spitzenverband zu melden, wenn die Ausgaben in einem Quartal die Zuweisungen aus dem Fonds um 0,3 Prozent übersteigen. Über mögliche finanzielle Hilfen innerhalb einer Kassenart entscheiden faktisch in Zukunft die Mehrheitsverhältnisse im Spitzenverband, denn diese Fragen regelt dessen Satzung. Der Spitzenverband entscheidet auch, unter welchen Bedingungen die Krankenkassen anderer Kassenarten für die finanzielle „Rettung“ einer überschuldeten Kassenart herangezogen werden.

Obwohl die Interessen der Bundesländer massiv berührt und ihre Rechte eingeschränkt werden (Organisationsrecht), ist der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung so angelegt, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss.

„Werden diese Pläne Realität, wäre der Spitzenverband Bund die zentrale organisationsrechtliche Schaltstelle im System der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Kinderspiel wäre es dann, die Anzahl der Krankenkassen systematisch einer politisch vorgegebenen Zielgröße anzunähern. Die im Vorfeld der Gesundheitsreform öfter geäußerte Benchmark von 50 bis 80 Krankenkassen scheint in greifbare Nähe zu rücken. Weder Markt- und Wettbewerbsgedanken noch eine bessere Versorgung der Versicherten scheinen in solchen Gesetzesentwürfen noch eine Rolle zu spielen. Das wäre nicht nur bedauerlich, sondern auch verantwortungslos“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstand des BKK Bundesverbandes.



Frau Christine Richter
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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