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09.03.2007 - dvb-Presseservice

Reform der Künstlersozialversicherung auf Zielgerade - Buch informiert

Derzeit befindet sich die Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Sie setzt die Vorgabe des Koalitionsvertrags um, die Künstlersozialversicherung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Ausgewogene Maßnahmen auf Verwerter- und Versichertenseite werden die Beitragsgerechtigkeit erhöhen und die finanzielle Basis dieses international einmaligen Modells der sozialen Absicherung von Künstlern stabilisieren.

Das Buch "Künstlersozialversicherungsgesetz - Hintergründe und aktuelle Anforderungen" informiert über Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt Kultur und illustriert Hintergründe, Herausforderungen und geplante Neuregelungen in der Künstlersozialversicherung. Es kann in der Rubrik "Publikationen" bestellt werden.

Künstlersozialversicherung: Hintergrund und Reformmaßnahmen

Die Künstlersozialversicherung bezieht freiberufliche Künstler und Publizisten in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Finanziert wird sie rund zur Hälfte über Beiträge der Versicherten, zu ca. 30 Prozent über die Künstlersozialabgabe der Verwerter und zu rund 20 Prozent über einen Bundeszuschuss.

Aufgrund der stark gestiegenen Zahl an Versicherten hat sich der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren erheblich erhöht. Deshalb müssen ihre finanziellen Grundlagen verbessert werden.

Auf der Versichertenseite wird mit der Reform ein neues Instrument zur wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der versicherten Künstler und Publizisten geschaffen. Die bisherige Prüfpraxis durch die Künstlersozialkasse wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt. Die Befragten geben ihr tatsächliches Einkommen der vergangenen vier Jahre sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit an. Das jährliche Schätzverfahren zur Beitragsbemessung, das wegen der schwankenden Einkommen der freiberuflichen Künstler und Publizisten notwendig bleibt, wird durch die Befragung der Versicherten sinnvoll ergänzt. So wird Beitragsgerechtigkeit hergestellt.

Auf der Verwerterseite bedeutet Abgabegerechtigkeit, dass möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich entrichten, damit der entsprechende Satz auf möglichst niedrigem Niveau bleiben kann; aktuell beträgt der Künstlersozialabgabesatz 5,1 Prozent. Die Künstlersozialkasse kann die Abgabe mit ihren Mitteln nicht vollständig durchsetzen. Diese Aufgabe wird deshalb auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bereits heute alle Arbeitgeber in Deutschland auf ihre Abgabepflicht gegenüber der Sozialversicherung - auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. In diesem Rahmen wird die Rentenversicherung künftig zusätzlich feststellen, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Neuregelung ermöglicht eine vollständige Prüfung der Abgabepflicht. Sie leistet auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung, weil künftig beide Prüfungen zusammengefasst erfolgen.

Der Gesetzentwurf enthält damit einen ausgewogenen Mix von Maßnahmen, der sowohl die Belange der Versicherten als auch die der Verwerter berücksichtigt. Mit der Novelle steht die Künstlersozialversicherung auch in der Zukunft auf finanziell solider Grundlage und leistet ihren wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Kulturstandorts Deutschland.

Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten und ein Statement von Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anlässlich eines Pressegesprächs zur Reform der Künstlersozialversicherung finden Sie als pdf-Dokumente in der rechten Spalte zum Herunterladen. Weitere Informationen auch in der Rubrik "Künstlersozialversicherung".



Herr Christian Westhoff
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