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13.11.2008 - dvb-Presseservice

Reform der Krankenhausfinanzierung

Geplantes Gesetz löst nicht die Strukturprobleme Länder mehr in die Verantwortung nehmen

Anlässlich der 1. Lesung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes im Bundestag warnte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, noch einmal vor deutlichen Kostensteigerungen im Krankenhausbereich in 2009 und 2010. Insgesamt seien zusätzliche Ausgaben in einer Größenordnung von bis zu 5 Mrd. Euro zu erwarten. Leider würden die zusätzlichen Finanzmittel nicht dazu führen, dass die grundsätzlichen Probleme der Krankenhäuser gelöst würden. Der von den Ländern verursachte Investitionsstau wird nicht behoben. Statt dessen würden die Beitragszahler zur Kasse gebeten. "Die Ersatzkassen fordern daher eine leistungsorientierte und damit transparente Investitionsförderung für Krankenhäuser, die losgelöst von der Haushaltslage der Länder ist. Die Länder müssen endlich verbindlich in die Verantwortung für die Krankenhäuser genommen werden", so Ballast.

Die schlichte Anhebung der Finanzierungsmittel für die laufenden Betriebskosten allein löse zudem nicht die Strukturprobleme der Krankenhäuser und führe nicht dazu, dass die Versorgung der Versicherten verbessert würde, fügte Ballast hinzu. Dringend erforderlich sei es, die 50%ige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 und die anteilige Finanzierung von 21.000 zusätzlichen Stellen im Pflegedienst an Bedingungen zu knüpfen, die sicherstellen, dass das Geld auch dort ankommt, wo es hin soll: zur Bereitstellung neuer Pflegestellen bzw. zur Finanzierung evtl. Tarifsteigerungen und nicht zur Erzielung von Gewinnen der Krankenhäuser.

Völlig inakzeptabel ist aus Sicht der Ersatzkassenverbände das Vorhaben, ab 2011 einen neuen Orientierungswert als Alternative zur bisherigen strikten Anbindung der Finanzentwicklung im Krankenhausbereich an die Grundlohnentwicklung einzuführen. Dies würde einer Wiedereinführung der Selbstkostendeckung gleichkommen. "Die Veränderung des Basisfallwertes muss weiterhin strikt an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden bleiben, um eine nicht refinanzierte Ausgabenexplosion bei den Kassen zu vermeiden", so Ballast.

Wettbewerbliche Elemente fehlten in dem geplanten Gesetz völlig. "Gerade unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds brauchen die Kassen die Möglichkeit, mehr Gestaltungsspielräume zu nutzen, um sich im Sinne ihrer Versicherten im härter werdenden Wettbewerb behaupten zu können". Die Ermöglichung kassenindividueller Verträge mit Krankenhäusern für bestimmte Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wäre hier der richtige Schritt gewesen.

Angesichts der allein mit der geplanten Reform der Krankenhausfinanzierung einhergehenden enormen Mehrkosten für die Kassen forderte Ballast noch einmal sofortige Sparmaßnahmen. Der einheitliche Beitragssatz von 15,5 % droht nicht auszureichen, um alle Kosten zu decken, in 2009 wird eine Finanzierungslücke von 3 Mrd. Euro befürchtet. Im Krankenhausbereich könnte bei der Festlegung der Entgelthöhe auf Landesebene eine Beschränkung der Vergütung der Mehrleistungen auf die Höhe der variablen Kosten eine spürbare Entlastung der Beitragszahler bringen, ohne dass die Versorgungsqualität darunter leiden würde. Weitere Sparmaßnahmen könnten im Arzneimittelbereich realisiert werden.



Frau Michaela Gottfried
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